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Ruhestand

296 Bytes hinzugefügt, 16:33, 15. Sep. 2011
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==Neuapostolische Kirche==
Die Ruhesetzung wird meist von einem [[Apostel]] oder auch [[Bischof]] vorgenommen und findet meist auf Grund des Erreichens der Altersgrenze mit 65. Jahren oder aus gesundheitlichen Gründen statt. Nach dem Amtsverständnis der Neuapostolischen Kirche erlischt mit dem Ruhestand eines Amtsträgers nicht sein [[Amt]], sondern der ihm erteilte Amtsauftrag. Gaben und Fähigkeiten bleiben erhalten.
 
In den (noch) aktuellen [[Richtlinien für die Amtsträger der Neuapostolischen Kirche|Richtlinien für Amtsträger]] heißt es:
<blockquote>''1.3.4 Altersgrenze''</blockquote>
 
<blockquote>''Die Amtsträger treten grundsätzlich nach vollendetem 65. Lebensjahr in den Ruhestand.''</blockquote>
===unfreiwillige Inruhesetzung===
6.532
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