Der Ruhestand vom kirchlichen Amt scheint in den Anfängen der [[apostolische Bewegung|apostolischen Bewegung]] nicht vorgesehen zu sein. So wurde das Amt bis zum Tod ausgeübt. Nur in Einzelfällen - bei schwerer Krankheit oder Dienstunfähigkeit - scheint es Ruhesetzungen gegeben zu haben.
====priesterliche Amtsträger und Diakone====
In der [[Neuapostolische Kirche|Neuapostolischen Kirche]] wurde später eine Altersgrenze für [[diakon]]ale und [[priester]]liche Ämter eingeführt. In der Regel dienten diese bis zum 65. Lebensjahr aktiv als Amtsträger, aber auch dabei gab es Ausnahmen. Mit dem Ruhestand erlosch jeglicher aktiver Dienst.