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Ruhestand

233 Bytes hinzugefügt, 14:05, 13. Sep. 2011
Geschichte
Der Ruhestand vom kirchlichen Amt scheint in den Anfängen der [[apostolische Bewegung|apostolischen Bewegung]] nicht vorgesehen zu sein. So wurde das Amt bis zum Tod ausgeübt. Nur in Einzelfällen - bei schwerer Krankheit oder Dienstunfähigkeit - scheint es Ruhesetzungen gegeben zu haben.
In der [[Neuapostolische Kirche|Neuapostolischen Kirche]] wurde später eine Altersgrenze für [[diakon]]ale und [[priester]]liche Ämter eingeführt. In der Regel dienten diese bis zum 65. Lebensjahr aktiv als Amtsträger, aber auch dabei gab es Ausnahmen. Mit dem Ruhestand erlosch jeglicher aktiver Dienst. Im März 2007 beschloss die [[BAV]], dass Amtsträger in Ruhestand auch  so dass diese i.d.R. im 65.Lebensjahr die aktive Amtstätigkeit. Apostel dienten zunächst lebenslang, später wurde eine Altersgrenze für das 75.Lebensjahr eingeführt, welche in den 1990er (?) Jahren auf 65 Jahre abgesenkt wurde.
== Theologie ==
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