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Nottaufe

1 Byte hinzugefügt, 17:15, 26. Jul. 2012
K
Nottaufe nach den Richtlinien der NAK
==Nottaufe nach den Richtlinien der NAK==
In dem Buch [[Richtlinien für die Amtsträger der Neuapostolischen Kirche]] heißt es auf Seite 74 unter Punkt 3.2.5:
<blockquote>''Soll ein Kind oder ein Erwachsener kurz vor seinem Tode noch getauft werden und ist ein priesterlicher [[Amtsträger]] nicht erreichbar, so kann jeder gläubige [[NAK|neuapostolische]] Christ die Nottaufe im Auftrag des [[Apostel]]s - jedoch ihne ohne vorangehende Sündenvergebung und Feier des Heiligen Abendmahles - spenden''</blockquote>
<blockquote>''Die Aussonderung des Wassers und die Durchführung der Taufhandlung erfolgt gemäß den Worten nach Kapitel 3.2.4.'' (Anm.: "Nun sondere ich dieses Wasser aus in dem NAmen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes und weihe es zur heiligen Handlung der Wassertaufe. Amen." sowie "Ich taufe dich in dem Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen." und "Darauf ruhe der Segen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.")</blockquote>
<blockquote>''Unverzüglich nach durchgeführter Nottaufe ist der zuständige [[Vorsteher]] hierüber zu informieren, der dies kraft seines Amtsvermögens bestätigt.''</blockquote>
 
=Vereinigung Apostolische Gemeinden=
Die [[VAG]] schreibt in ihrer Ausführung "Sakramente in apostolischen Gemeinden" auf Seite 25, dass ''"Die Praxis der Nottaufe nicht notwendig"'' ist ''"aber auf Wunsch vollzogen werden"'' kann.
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