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Nottaufe

1.252 Bytes hinzugefügt, 10:38, 29. Apr. 2011
Vereinigung Apostolische Gemeinden
<blockquote>''Unverzüglich nach durchgeführter Nottaufe ist der zuständige [[Vorsteher]] hierüber zu informieren, der dies kraft seines Amtsvermögens bestätigt.''</blockquote>
=Vereinigung Apostolische Gemeinden=
Die [[VAG]] schreibt in ihrer Ausführung "Sakramente in apostolischen Gemeinden" auf Seite 25, dass ''"Die Praxis der Nottaufe nicht notwendig"'' ist ''"aber auf Wunsch vollzogen werden"'' kann.
Zuvor heißt es auf Seite 21 und 22 auszugsweise:
<blockquote>''In besonderen Notsituationen kann jeder getaufte Christ eine Taufe durchführen. Wir wollen jedoch festhalten, dass die bisher geübte Praxis der Nottaufe nach dem Verständnis, wie wir es schon dargestellt haben, zwar nicht ausgeschlossen, aber eben auch nicht notwendig ist. ... Aus Angst, die eigenen Kinder könnten ewig verloren sein, brauchte man die Kindertaufe als Schutz. Es ist selbstverständlich, dass dann in kritischen Fällen ... sofort gehandelt werden musste. Wenn ein Priester nicht zu erreichen war, wurde eine Nottaufe durchgeführt. ... diese Lehre ... hat sich bis heute erhalten und ist durch katholischen Einfluss auch in apostolischen Gemeinden gelehrt worden. ... Selbstverständlich darf aber im Falle einer akuten Todesbedrohung des Kindes keine theoretische Tauf-Theologie entscheiden. ... Stirbt ein Kind jedoch, noch bevor es getauft werden konnte, so befehlen wir es getrost in Gottes Hand und haben keinen Zweifel, dass es bei ihm geboren ist.''</blockquote>
[[Kategorie: Sakrament]]
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