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Nottaufe

3.783 Bytes hinzugefügt, 17:15, 26. Jul. 2012
K
Nottaufe nach den Richtlinien der NAK
Wird bei Lebensgefahr Priester zur Taufe geholt, spricht man von einer Jähtaufe.
=Apostolische Gemeinde=
== Nottaufe nach Apostolischer Liturgie 1904 ==
Wortlaut zur Nottaufe Apostolischer Liturgie 1904
(Abschrift aus dem [[Neuapostolisches Gesangbuch|Apostolischen Gesangbuch ]] nebst einer kurzen Anleitung für den Gottesdienst. Vierte vermehrte Auflage 1904) <blockquote>Nothtaufe.</blockquote> <blockquote>(Sollte ein Kind plötzlich erkranken, so daß kein Priester früh genug zur Stelle sein kann, so ist es rathsam, daß ein [[Diakon]] oder [[Diakonissin]], Vater oder Mutter zur Vollziehung des Aktes herangezogen werden.)</blockquote>
Nothtaufe<blockquote>Der Handelnde hebt heilige, bittende Hände auf, sagend: ''Lieber Vater, der du deinen [[Apostel]]n Macht und Auftrag gegeben hast zu taufen und durch sie allen Bischöfen, Aeltesten und Priestern.Da uns nun der Weg in deiner heiligen Ordnung aufzugehen nicht möglich, so siehe in Gnaden auf uns nieder und laß diese Handlung, die wir in deinem Namen und Auftrage deiner Apostel vollziehen, mit dem Segen des Erfolges gekrönet sein. Amen.''</blockquote>
(Sollte ein Kind plötzlich erkranken, so daß kein Priester früh genug zur Stelle sein kann, so ist es rathsam, daß ein <blockquote>Unter Zugrundelegung des [[DiakonApostolicum|Apostolischen Glaubensbekenntnis]] oder ses in Gegenwart der [[DiakonissinTaufzeuge]]n spricht der Handelnde oder die Handelnde. Nachdem die Namen genannt (der Name so und so): ''Ich taufe dich im Auftrage des Apostels im Namen Gottes des Vaters, Vater oder Mutter zur Vollziehung des Aktes herangezogen werdenSohnes und des Heiligen Geistes.)''</blockquote>
Der Handelnde hebt heilige<blockquote>Nachdem die Handlung vollzogen, bittende Hände auf, sagend: ''Lieber Vater, der du deinen ist mit einem Dankgebete und [[ApostelSegen]]n Macht und Auftrag gegeben hast die Handlung zu taufen und durch sie allen Bischöfen, Aeltesten und Priestern. Da uns nun der Weg in deiner heiligen Ordnung aufzugehen nicht möglich, so siehe in Gnaden auf uns nieder und laß diese Handlung, die wir in deinem Namen und Auftrage deiner Apostel vollziehen, mit dem Segen des Erfolges gekrönet sein. Amenschließen.''</blockquote>
Unter Zugrundelegung des <blockquote>Diese Handlung ist baldmöglichst dem Priester, [[ApostolicumÄltester|Apostolischen GlaubensbekenntnisAeltesten]]ses in Gegenwart der oder [[TaufzeugeBischof]]n spricht der Handelnde oder die Handelnde. Nachdem die Namen genannt (zu melden, mit der Name so und so): ''Ich taufe dich im Auftrage des Apostels im Namen Gottes Angabe des Vaters, des Sohnes Namens und des Heiligen Geistesder gegenwärtig gewesenen Zeugen.''</blockquote>
Nachdem <blockquote>Der Priester, Aelteste oder Bischof, in dessen Gemeinde die Handlung vollzogengeschehen, läßt im Dienste oder im Hause den Handelnden und Zeugen vortreten und fragt sie vor Gottes Angesichte: ''Bekennet ihr hier als Zeugen vor dem Amte und dem Angesichte Gottes, daß dieses Kind wahrhaftig getauft ist im Auftrage des Apostels und im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes, so bezeuget solches mit einem Dankgebete und [[Segen]] die Handlung zu schließenlauten Ja.''</blockquote>
<blockquote>Nachdem spricht der Priester oder dort stehendes Amt: ''Dann bestätige ich an des Apostels Statt diese Handlung im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes. Amen. Ertheilt dann hierzu den Segen.''</blockquote>=Neuapostolische Kirche===Nottaufe nach den Fragen und Antworten von 1938==Im Gegensatz der folgenden Beschreibung der Nottaufe nach den Richtlinien der NAK, hieß es 1938 noch zusätzlich:<blockquote>''Nach der Handlung, der möglichst zwei neuapostolische Personen als Zeugen beiwohnen sollen, wird von dem, der die Taufe gespendet hat, sofort dem zuständigen priesterlichen Amtsträger eine Meldung über die erfolgte Nottaufe gemacht. Diese Handlung Benachrichtigung muß den Namen des Taufenden, des Täuflings und der anwesenden Zeugen, sowie Ort und Datum enthalten. Diese Meldung ist notwendig, damit durch die vom Herrn gesetzten Ämter die Nottaufe bestätigt werden kann, wodurch sie ihre volle Gültigkeit erhält.''</blockquote><blockquote>''Nicht der Mensch schlißet mit einem anderen bei der Taufe einen Bund, sondern Gott mit dem Menschen. Er bedient sich dazu der von ihm beauftragten Mittelsperson (Amtsträger). Ohne die Mitwirkung eines Gottesboten ist baldmöglichst der rechtsgültige Abschluß des Taufbundes unmöglich.''</blockquote>==Nottaufe nach den Richtlinien der NAK==In dem PriesterBuch [[Richtlinien für die Amtsträger der Neuapostolischen Kirche]] heißt es auf Seite 74 unter Punkt 3.2.5:<blockquote>''Soll ein Kind oder ein Erwachsener kurz vor seinem Tode noch getauft werden und ist ein priesterlicher [[Amtsträger]] nicht erreichbar, so kann jeder gläubige [[ÄltesterNAK|Aeltestenneuapostolische]] oder Christ die Nottaufe im Auftrag des [[BischofApostel]] zu meldens - jedoch ohne vorangehende Sündenvergebung und Feier des Heiligen Abendmahles - spenden''</blockquote><blockquote>''Die Aussonderung des Wassers und die Durchführung der Taufhandlung erfolgt gemäß den Worten nach Kapitel 3.2.4.'' (Anm.: "Nun sondere ich dieses Wasser aus in dem Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes und weihe es zur heiligen Handlung der Wassertaufe. Amen." sowie "Ich taufe dich in dem Namen Gottes des Vaters, mit des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen." und "Darauf ruhe der Angabe Segen Gottes des Namens Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.")</blockquote><blockquote>''Unverzüglich nach durchgeführter Nottaufe ist der zuständige [[Vorsteher]] hierüber zu informieren, der gegenwärtig gewesenen Zeugendies kraft seines Amtsvermögens bestätigt.''</blockquote>
Der Priester, Aelteste oder Bischof, =Vereinigung Apostolische Gemeinden=Die [[VAG]] schreibt in ihrer Ausführung "Sakramente in dessen Gemeinde die Handlung geschehenapostolischen Gemeinden" auf Seite 25, läßt im Dienste oder im Hause den Handelnden und Zeugen vortreten und fragt sie vor Gottes Angesichte: dass ''"Die Praxis der Nottaufe nicht notwendig"''Bekennet ihr hier als Zeugen vor dem Amte und dem Angesichte Gottes, daß dieses Kind wahrhaftig getauft ist im Auftrage des Apostels und im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes, so bezeuget solches mit einem lauten Ja.''"aber auf Wunsch vollzogen werden"'' kann.
Nachdem spricht der Priester oder dort stehendes AmtZuvor heißt es auf Seite 21 und 22 auszugsweise: <blockquote>''Dann bestätige ich an des Apostels Statt In besonderen Notsituationen kann jeder getaufte Christ eine Taufe durchführen. Wir wollen jedoch festhalten, dass die bisher geübte Praxis der Nottaufe nach dem Verständnis, wie wir es schon dargestellt haben, zwar nicht ausgeschlossen, aber eben auch nicht notwendig ist. ... Aus Angst, die eigenen Kinder könnten ewig verloren sein, brauchte man die Kindertaufe als Schutz. Es ist selbstverständlich, dass dann in kritischen Fällen ... sofort gehandelt werden musste. Wenn ein Priester nicht zu erreichen war, wurde eine Nottaufe durchgeführt. ... diese Handlung Lehre ... hat sich bis heute erhalten und ist durch katholischen Einfluss auch in apostolischen Gemeinden gelehrt worden. ... Selbstverständlich darf aber im Namen Gottes Falle einer akuten Todesbedrohung des VatersKindes keine theoretische Tauf-Theologie entscheiden. ... Stirbt ein Kind jedoch, des Sohnes noch bevor es getauft werden konnte, so befehlen wir es getrost in Gottes Hand und des heiligen Geistes. Amen.Ertheilt dann hierzu den Segenhaben keinen Zweifel, dass es bei ihm geboren ist.''</blockquote>
[[Kategorie: Sakrament]]
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