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Neuapostolische Kirche International

4 Bytes entfernt, 20:36, 11. Okt. 2010
K
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Jedes Mitglied kann sein Amt durch schriftliche Erklärung an den Stammapostel jederzeit niederlegen.
Die Mitgliedschaft des Stammapostels in der NAKI endet mit dem Tod, mit der [[Ordination]] eines Nachfolgers, mit der gegenüber der Bezirksapostelversammlung erklärten Amtsniederlegung, mit der definitiven Dienstunfähigkeit oder mit seiner Abwahl.
Mit der Beendigung der Mitgliedschaft in der NAKI erlöschen alle bis dahin erteilten Vollmachten.
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