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Neuapostolische Kirche International

67 Bytes hinzugefügt, 18:14, 31. Jan. 2017
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==Anliegen==
Von den Mitgliedern wird als Repräsentanten der Neuapostolischen Kirche erwartet, dass sie sich allezeit gemäss folgendem Gelübde verhalten, welches neu zu ordinierende Bezirksapostel und Apostel vor ihrer [[Ordination|Amtseinsetzung]] vor dem Stammapostel oder seinem Vertreter ablegen:
„''Vor Gott, dem Vater, seinem Sohn Jesus Christus und dem Heiligen Geist gelobe ich, Gott, den Allmächtigen, den Schöpfer aller Dinge, von ganzem Herzen, von ganzer Seele und von ganzem Gemüt und von ganzen Kräften zu lieben und meinen Nächsten wie mich selbst. Es ist mir eine heilige Pflicht, die Lehre Jesu, insbesondere die erlösende Kraft seines Opfers und sein Wiederkommen, zu verkündigen und mit der Gabe des Heiligen Geistes den im Namen Jesu erhaltenen Auftrag wahrhaftig, sorgfältig, gewissenhaft und gerecht zu erfüllen. Ich will in Demut dienen und mich würdig und ehrbar gegenüber Gott und den Menschen verhalten. Ich anerkenne den Stammapostel als obersten Geistlichen und sichere ihm meine volle Unterstützung zu. Ich bekenne mich zur Einheit mit dem Stammapostel und den mit ihm verbundenen Bezirksaposteln und Aposteln der Neuapostolischen Kirche, deren höchste Pflicht der Glaubensgehorsam, deren höchste Ehre die Treue zu Gottes Werk, deren höchstes Ziel die Vollendung in Christo ist. Als leitendes Amt der Neuapostolischen Kirche will ich für dieses Bekenntnis stets unmissverständlich einstehen und entsprechend dem Evangelium als Apostel der Neuapostolischen Kirche leben.''“
Jedes Mitglied kann sein Amt durch schriftliche Erklärung an den Stammapostel jederzeit niederlegen.
Die Mitgliedschaft des Stammapostels in der NAKI endet mit dem Tod, mit der Ordination eines Nachfolgers, mit der gegenüber der Bezirksapostelversammlung erklärten [[Amtsniederlegung]], mit der definitiven Dienstunfähigkeit oder mit seiner [[Abwahl]].
Mit der Beendigung der Mitgliedschaft in der NAKI erlöschen alle bis dahin erteilten Vollmachten.
Jedes Mitglied hat dem Stammapostel – auch nach Beendigung der Mitgliedschaft – auf Verlangen über seine Amtstätigkeit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft zu legen. Jedes Mitglied muss Vorsorge treffen, dass nach Beendigung der Mitgliedschaft sämtliche im Eigentum der Neuapostolischen Kirche stehenden Gegenstände sowie alle die Amts und Geschäftsführung betreffenden Schriftstücke, Urkunden, Datenbestände, Akten, Bücher, Inventare, Fahrnisse usw. sowie die übrigen Vermögenswerte des jeweiligen Bezirksapostelbereiches an einen zuständigen Vertreter übergeben und nicht zweckentfremdet
Jeder Bezirksapostel ist verpflichtet, beim Stammapostel ein Exemplar der gültigen [[Verfassung der Neuapostolischen Kirche K.d.ö.R.|Statuten und Satzungen ]] der von ihm betreuten Gebietskirchen sowie der dazugehörenden wirtschaftlichen Unternehmen, der Wohlfahrtseinrichtungen und Stiftungen zu hinterlegen. Neue Statuten und Satzungen sowie Änderungen solcher Regelungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Stammapostels. Wird die Zustimmung nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Zugang der neuen bzw. geänderten Statuten oder Satzung schriftlich erteilt, gilt sie als verweigert. Weichen die Statuten einer Gebietskirche infolge zwingender Verhältnisse von den Statuten der NAKI ab, gehen die Statuten der NAKI für die Stellung der Mitglieder von NAKI vor.
==Aufgaben==
#Erteilen von Impulsen zur Entwicklung der Gesamtkirche nach innen und aussen
#Erarbeiten von [[Richtlinien für die Amtsträger der Neuapostolischen Kirche|Richtlinien]] und [[Anordnungen]] im Interesse der geistlichen, organisatorischen und internationalen Zusammenarbeit der Gebietskirchen
#Umsetzen von Anordnungen des Stammapostels sowie von Beschlüssen der Bezirksapostelversammlung
#Lenken der vom Stammapostel gegründeten [[Projektgruppe|Projekt- und Arbeitsgruppen]]
Zur Erarbeitung und Pflege der Finanzstrategie sind der NAKI vom Bezirksapostel unaufgefordert innerhalb sechs Monaten nach Ende jedes Rechnungsjahres die unterzeichneten Jahresabschlüsse zusammen mit den Geschäftsberichten sowie den Prüfungsberichten der Wirtschaftsprüfer zuzustellen:
#Des Bezirksapostelbereiches (in Form von [[Bilanz|Bilanzen ]] der betreuten Gebietskirchen oder in Form einer konsolidierten Bilanz)
#Der Wohlfahrtseinrichtungen
#Der Stiftungen
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