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→Unterbezirke
==== Unterbezirke ====
''Siehe auch Hauptartikel: [[Bezirk]]''
Die Gebietskirchen sind in rechtlich unselbstständige Bezirke untergliedert, die ihrerseits in ebenfalls rechtlich unselbstständige Gemeinden aufgeteilt sind. Die Leitung eines Bezirkes bzw. einer Gemeinde obliegt einem Bezirks- bzw. Gemeindevorsteher. Zehn bis dreißig Gemeinden bilden einen Bezirk. Ein Apostel und ein Bischof betreuen in der Regel drei bis sechs Bezirke.