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Laiengehilfen

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Noch heute leiten Laiengehilfen vereinzelnt in den Restgemeinden die Gottesdienste (Vormittagsgebete mit Litanei). Die [[Liturgie]] beschränkt sich auf jene Handlungen, die auch Laiengehilfen vollziehen können, v.a. fürbittende Gebete. Daneben werden Predigten aus der reichhaltigen homiletischen Literatur der [[katholisch-apostolische Gemeinden|katholisch-apostolischen Gemeinden]] des 19. und frühen 20. Jahrhunderts verlesen. Eine geistliche Leitung nehmen Laiengehilfen in der Gemeinde nicht ein.
 
== Dienstverrichtung ==
Aus der [[Ordnung der Dienstverrichtungen der Diakonen, Unterdiakonen, Akoluthen und Laiengehülfen im Gotteshause]] geht hervor, dass Laiengehilfen Sonntags im Morgendienst immer zu zweit Anwesen sein sollen. Einer ist für die Orgel zuständig, der andere hat den Dienst an der Tür zu versehen. Vormittags vor Beginn des Dienstes um 9 Uhr reinigen beide Laiengehilfen die Bänke im
Kirchenschiff, der Taufhalle und des Orgelchores von Staub.
Der Türhüter ist bei jeder Abwesenheit zu vertreten. Fremde Personen sind im Auge zu behalten zur verhütung von Störung und Schaden für die Gemeinde.
== Gewänder ==
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