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Konkupiszenz

123 Bytes hinzugefügt, 14:57, 16. Jan. 2010
Neuapostolische Kirche
Auch die [[neuapostolisch]]e Lehre stimmt der Lehre von der Konkupiszens zu: Die Geneigtheit zur Sünde (Konkupiszenz) bleibt auch nach der [[Taufe]] erhalten <ref>http://www.nak.org/en/news/naci-news/article/14827/</ref> und gehört nicht zur [[Erbsünde]]. Aus der menschlichen Geneigtheit zur Sünde entstehen die sündhaften Gedanken und Taten, die göttlicher [[Sündenvergebung|Vergebung]] bedürfen. <ref>http://www.nak.org/de/news/offizielle-verlautbarungen/article/15692/</ref>
Mit dem Begriff »Geneigtheit« wird die grundsätzliche Verstrickung des Menschen in Sünde verstanden (vgl. Hebräer 12,1). Von daher rühren die sündhaften Gedanken und Taten, die göttlicher Vergebung bedürfen. Die Verstrickung in Sünde wird bei den [[Erstlinge]]n am [[Tag des Herrn]] endgültig beseitigt. Jesus Christus wird unsern nichtigen Leib verwandeln, »dass er gleich werde seinem verherrlichten Leibe« (Philipper 3,21) ...<ref>http://www.bischoff-verlag.de/public_vfb/pages/de/family/wissen_und_lehre/wl-09-03.html</ref>
 
Die Konkupiszens gehört nach neuapostolischer Lehre nicht zu Erbsünde und wird auch nicht durch die Taufe ausgelöscht.
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[[Kategorie: Theologie]]
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