Änderungen

Aus APWiki
Wechseln zu:Navigation, Suche

Kirchenrecht

1 Byte entfernt, 14:56, 20. Jun. 2018
Wesen und Ausprägung des Kirchenrechts
== Wesen und Ausprägung des Kirchenrechts ==
[[Datei:Der Codex Iuris Canonici, CIC, dt. Codex des kanonischen Rechtes, ist das Gesetzbuch der katholischen Kirche im lateinischen Bereich..jpg|thumb|right|Einheitliches katholisches Gesetzbuch]]
Die Historie des Kirchenrechts beginnt mit der [[Apostolische Sukzession|Apostolischen Sukzession]], hierbei wurden sämtliche Rechte von [[Apostel]] [[Simon Petrus]] auf seine Nachfolger übertragen. Diese geht hierbei von der Bibelstelle [[Mättheus]] 16 Vers 18: „Du bist Petrus, und auf diesen Felsen will ich meine Gemeinde bauen“ aus. Die Rechte wurden von Petrus auf seine Nachfolger übertragen. Die Katholische Kirche übertrug die Rechte hierbei auf ihre [http://de.wikipedia.org/wiki/Papst Päpste] und [[Bischof|BischöffeBischöfe]].
Über die Jahrhunderte hinweg baute sich neben der Ausbreitung der verschiedensten Rechtslehren wie das [http://de.wikipedia.org/wiki/Naturrecht Naturrecht] auch ein [[Göttliches Recht]] auf. Das von Rechtsgelehrten sehr unterschiedlich aufgefasst und verstanden wurde. [http://de.wikipedia.org/wiki/Johannes_Heckel Johannes Heckel] vertrat die Meinung, dass die weltlichen Rechtslehren mit dem [[Göttliches Recht|Göttlichen Recht]] nicht übereinstimmen können. ''Hans Dombois'' hingegen konnte keinen wahren Unterschied zwischen beiden Rechtssystemen feststellten. Im alltäglichen juristischen Leben spielen diese philosphosischen Ansätze, aber keine große Rolle.
2.826
Bearbeitungen

Navigationsmenü