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Kirchenrecht

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K
Die Bedeutung von Artikel 140 des Grundgesetzes
== Die Bedeutung von Artikel 140 des Grundgesetzes ==
[[Datei:Art 4 GG.jpg|thumb|right|250px500px|Die Glaubensfreiheit in Artikel 4 ist die Basis für Artikel 140 Grundgesetz]]
Die Weimarer Verfassung regelte bereits 1919 in 5 sogenannten Kirchenartikeln, das Verhältnis zwischen ''Staat und Kirchen''. Diese Artikel wurden mit der Einführung des Grundgesetzes als Verlinkung zur ''Weimarer Verfassung'' beibehalten. Trotz ihrer Stellung im Grundgesetz werden sie nicht als ''[http://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte Grundrechte]'' oder als ''[http://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechtsgleiche_Rechte grundrechtsgleiche Rechte]'' angesehen auf die eine ''[http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsbeschwerde Verfassungsbeschwerde]'' gestützt werden könnte. Diese könnte allerdings aus [http://bundesrecht.juris.de/gg/art_4.html Artikel 4 Grundgesetz] gestellt werden.
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