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Kirchenrecht

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Wesen und Ausprägung des Kirchenrechts
== Wesen und Ausprägung des Kirchenrechts ==
Die Historie des Kirchenrechts beginnt mit der [[Apostolische Sukzession|Apostolischen Sukzession]], hierbei wurden sämtliche Rechte von [[Apostel]] [[http://de.wikipedia.org/wiki/Simon_Petrus Petrus]] auf seine Nachfolger übertragen. Diese geht hierbei von der Bibelstelle [[Mättheus]] 16 Vers 18: „Du bist Petrus, und auf diesen Felsen will ich meine Gemeinde bauen“ aus. Die Rechte wurden von Petrus auf seine Nachfolger übertragen. Die Katholische Kirche übertrug die Rechte hierbei auf ihre [http://de.wikipedia.org/wiki/Papst Päpste] und [[Bischof|Bischöffe]].
Über die Jahrhunderte hinweg baute sich neben der Ausbreitung der verschiedensten Rechtslehren wie das [http://de.wikipedia.org/wiki/Naturrecht Naturrecht] auch ein [[Göttliches Recht]] auf. Das von Rechtsgelehrten sehr unterschiedlich aufgefasst und verstanden wurde. [http://de.wikipedia.org/wiki/Johannes_Heckel Johannes Heckel] vertrat die Meinung, dass die weltlichen Rechtslehren mit dem [[Göttliches Recht|Göttlichen Recht]] nicht übereinstimmen können. ''Hans Dombois'' hingegen konnte keinen wahren Unterschied zwischen beiden Rechtssystemen feststellten. Im alltäglichen juristischen Leben spielen diese philosphosischen Ansätze, aber keine große Rolle.
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