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Gemeindeleiter

11 Bytes hinzugefügt, 12:59, 20. Dez. 2015
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Der Begriff "Vorsteher" wird in der VAG offiziell seit einigen Jahren nicht mehr verwendet, kennzeichnet aber ähnliche und z.T. gleiche Aufgaben und Befugnisse wie in der NAK.
Die Gemeindeleiter werden vom [[Apostel]] oder [[Bischof]] beauftragt. Eine [[Ordination]] in diese Aufgabe gibt es nicht. Daher kann die Aufgabe auch zeitlich befristet übertragen werden. In größeren Gemeinden hat der Gemeindeleiter i.d.R. das charismatische Amt eines [[Hirte]]n. Einige Gemeinden werden aber auch von Diakonen oder Diakoninnen (z.B. Schweinfurt) geleitet. In Gemeinden, wo kein Gemeindeleiter beauftragt ist, nimmt dieses Amt der [[Ältester|Älteste]] wahr. Auch bestehen in wenigen Gemeinden Gemeindelenkungskreise, die die Gemeindeleiteraufgaben übernehmen (so z.B. in Euskirchen oder Köln(bis 2015)).
Die letzten beiden Möglichkeiten stellen jedoch nicht den Regel- bzw. Idealfall dar.
[[Kategorie:Amt]]
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