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Gebietskirche

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'''Gebietskirchen''' sind Gebietskörperschaften der [[Neuapostolische Kirche| Neuapostolischen Kirche]].
Sie haben ihre eigene Verfassung und sind eine eigene juristische Person , in der Regel in Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.). Eine neuapostolische Gebietskirche untersteht einem [[Bezirksapostel]], dem [[Gebietskirchenpräsident|Gebietskirchenpräsidenten]] und ist in der Regel untergegliedert in Arbeitsbereiche von Aposteln und Bischöfen, welche wiederum untergliedert sind in Bezirke, denen ein Bezirksältester vorsteht.
Eine Gebietskirche regelt normalerweise alle ihren administrativen und pastoralen Angelegenheiten selbständig.
Auch in der frühen neuapostolischen Bewegung wurde dieser Terminus übernommen. So wurden einzelne lokale Tätigkeitsgebiete mit Namen eines biblischen Stammes benannt. Dieser Terminus wandelte sich bald in ''"Apostolat"''.
Etwa um die Jahrhundertwende zum 20. Jahrhundert wurde dieser Begriff durch den Ausdruck ''"Apostelbezirk"'' verdrängt. Die sogenannten "Apostelbezirke" wurden nach dem Wohnort des Apostels, bzw. dem Sitz der kirchlichen Verwaltung benannt (vgl. vergleichbar mit die der Benennung einer römisch-katholischen [[Diözese]]). In den 1980er Jahren setzte sich durch, dass der "Apostelbezik" nicht mehr den Namen einer Stadt, sondern den eines Landes bzw. Bundeslandes trägt (vgl. vergleichbar mit der Benennung der evangelischen Landeskirchen). Seit etwa Mitte der 1990er Jahre ist der Terminus Gebietskirche geläufig.
== Historische Entwicklung /Entstehung und Verschmelzung ==
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