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Erbsünde

2.403 Bytes hinzugefügt, 14:55, 16. Jan. 2010
neuapostolisch
Die [[katholisch-apostolisch]]e Glaubenslehre teilt die Aussagen des Augustinus zur Erbsünde.
== neuapostolisch ==
Auch die [[neuapostolisch]]e Lehre basiert auf der augustinischen Lehre von der Erbsünde und teilt diesegrößtenteils:Von der Erbsünde wird in [[Fragen und Antworten]] Nr.195 in der Ausgabe von 1992 folgendes gesagt: »Mit ihr (der [[Heilige Taufe|Heiligen Taufe]]) verbunden ist die Abwaschung der Erbsünde, die durch den Sündenfall Adams und Evas bewirkte Sündhaftigkeit des Menschengeschlechtes.« Die Neuapostolische Kirche folgte hier dem Vorbild der christlichen Tradition, der zu Folge die Erbsünde zweierlei umfasst: Zum einen die aus dem [[Sündenfall]] Adams und Evas auf jeden Menschen überkommene [[Sünde]], diese wird bei der Taufe abgewaschen; zum anderen die ebenfalls aus dem Sündenfall herrührende Geneigtheit zur Sünde ([[Konkupiszenz]]). Diese bleibt trotz der Taufhandlung bestehen. Da die Aussage, dass die Erbsünde in der Heiligen Wassertaufe abgewaschen wird, und das offensichtliche Sündersein des Menschen in einem offensichtlichenSpannungsverhältnis zueinander stehen, wurde die Lehre von der Erbsünde in jüngerer Zeit diesbezüglich weiter präzisiert:Als Erbsünde wird nach der neuapostolischen Lehre allein jene Sünde bezeichnet, durch die die vollständige Trennung von Gott zustande kommt. Sie ist nach dem Taufakt nicht mehr vorhanden. Die Erbsünde wird also durch die Heilige Taufe getilgt. Im [[Sakrament]] der Heiligen Taufe eröffnet Gott dem Täufling den Weg zum Heil in Christus und letztlich zur Erlösung. Insofern hat der Täufling Anteil am Verdienst Christi, nämlich an der Sünden überwindenden Macht seines Opfertodes. Durch die Heilige Wassertaufe wird die Erbsünde oder Ursünde vollständig abgewaschen und ausgetilgt, der Zustand der Gottferne aufgehoben und der Sünder in ein erstes Näheverhältnis zu Gott geführt.<ref>http://www.bischoff-verlag.de/public_vfb/pages/de/family/wissen_und_lehre/wl-09-03.html</ref> Die grundsätzliche Trennung des Menschen von Gott durch den Sündenfall und die Geneigtheit zur Sünde werden von der neuapostolischen Lehre nicht unter dem Begriff Erbsünde zusammengefasst. In dieser Differenzierung unterscheidet sich die neuapostolische von der römisch-katholischen Auffassung. Die Geneigtheit zur Sünde (Konkupiszenz) gehört nach neuapostolischer Lehre somit nicht zur Erbsünde. Die Verstrickung in Sünde ist eine Folge des Sündenfalls, die durch die Wassertaufe nicht beseitigt wird.<ref>http://www.bischoff-verlag.de/public_vfb/pages/de/family/wissen_und_lehre/wl-09-03.html</ref>
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