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Erbsünde

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K
neuapostolisch
== neuapostolisch ==
Auch die [[neuapostolisch]]e Lehre basiert auf der augustinischen Lehre von der Erbsünde und teilt diese größtenteils:
Von der Erbsünde wird in [[Fragen und Antworten]] Nr. 195 in der Ausgabe von 1992 folgendes gesagt: »Mit ihr (der [[Heilige Taufe|Heiligen Taufe]]) verbunden ist die Abwaschung der Erbsünde, die durch den Sündenfall Adams und Evas bewirkte Sündhaftigkeit des Menschengeschlechtes.« Die Neuapostolische Kirche folgte hier dem Vorbild der christlichen Tradition, der zu Folge die Erbsünde zweierlei umfasst: Zum einen die aus dem [[http://de.wikipedia.org/wiki/S%C3%BCndenfall Sündenfall]] Adams und Evas auf jeden Menschen überkommene [[Sünde]], diese wird bei der Taufe abgewaschen; zum anderen die ebenfalls aus dem Sündenfall herrührende Geneigtheit zur Sünde ([[Konkupiszenz]]). Diese bleibt trotz der Taufhandlung bestehen.
Da die Aussage, dass die Erbsünde in der Heiligen Wassertaufe abgewaschen wird, und das offensichtliche Sündersein des Menschen in einem offensichtlichenSpannungsverhältnis zueinander stehen, wurde die Lehre von der Erbsünde in jüngerer Zeit diesbezüglich weiter präzisiert:
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