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Erbsünde

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Die '''Erbsünde''' oder '''Ursünde''' ist der theologische Begriff für die erste [[Sünde]] der menschlichen Stammeltern [[Adam und Eva]], durch die sie für sich und alle ihre Nachkommen die Freundschaft mit Gott verloren und der sich auf alle Nachkommen, somit alle Menschen, erstreckt.
Die Erbsündenlehre geht auf den Kirchenlehrer Aurelius Augustinus zurück und wird von den meisten apostolischen Gemeinschaften geteilt.
== Biblische Ableitung der augustinischen Lehre ==
Wie im 3. Kapitel des 3. Buchs Mose/Buchs Genesis beschrieben, sündigten die Stammeltern Adam und Eva, weil sie der Versuchung des [[http://de.wikipedia.org/wiki/TeufelTeufels]]s zustimmten und das göttliche Gebot, nicht vom "Baum der Erkenntnis" zu essen, übertraten. Dahinter standen Stolz und Hochmut sowie ein Mißtrauen gegenüber Gott und seinem Heilsplan.
Zur Strafe für diese "Ursünde" gingen Adam und Eva der heiligmachenden [[Gnade ]] verlustig, d.h. sie verloren die Freundschaft Gottes und damit die Gewissheit der übernatürlichen Bestimmung menschlicher Existenz. Ebenso sollten auch ihre Nachkommen das Fehlen dieser Gnade der [[Gotteskind]]schaft erfahren; eben darin besteht das Wesen der Erbsünde. Sekundäre Folgen, aber mit der Erbsünde verbunden, sind die Anwesenheit von Leiden und [[http://de.wikipedia.org/wiki/Tod Tod]] als Strafe der [[Sünde]], die [[Konkupiszenz]] oder Begierlichkeit als ungeordnete Neigung zum Bösen sowie eine Trübung der Erkenntnis und eine Schwächung des Willens.
Da Gott nicht will das die Menschen verloren gehen, sandte er seinen Sohn [[Jesus Christus]] als Erlöser in die Welt, um die Erbsünde und alle weiteren Sünden wieder gut zu machen. Dies geschah durch den freiwilligen [[Opfertod ]] Christi am [[Kreuz]].
In der [[Taufe]] wird die Erbschuld getilgt, während die sekundären Folgen der Erbsünde dem Menschen zur sittlichen Bewährung belassen werden; in der so begründeten Gemeinschaft mit Jesus Christus verlieren die Sündenfolgen aber ihren Strafcharakter und werden zum Anlaß und Mittel, mit der Gnade Gottes das [[Heil ]] zu wirken.
== katholisch-apostolisch ==
== neuapostolisch ==
Auch die [[neuapostolisch]]e Lehre basiert auf der augustinischen Lehre von der Erbsünde und teilt diese größtenteils:
Von der Erbsünde wird in [[Fragen und Antworten]] Nr. 195 in der Ausgabe von 1992 folgendes gesagt: »Mit ihr (der [[Heilige Taufe|Heiligen Taufe]]) verbunden ist die Abwaschung der Erbsünde, die durch den Sündenfall Adams und Evas bewirkte Sündhaftigkeit des Menschengeschlechtes.« Die Neuapostolische Kirche folgte hier dem Vorbild der christlichen Tradition, der zu Folge die Erbsünde zweierlei umfasst: Zum einen die aus dem [[http://de.wikipedia.org/wiki/S%C3%BCndenfall Sündenfall]] Adams und Evas auf jeden Menschen überkommene [[Sünde]], diese wird bei der Taufe abgewaschen; zum anderen die ebenfalls aus dem Sündenfall herrührende Geneigtheit zur Sünde ([[Konkupiszenz]]). Diese bleibt trotz der Taufhandlung bestehen.
Da die Aussage, dass die Erbsünde in der Heiligen Wassertaufe abgewaschen wird, und das offensichtliche Sündersein des Menschen in einem offensichtlichenSpannungsverhältnis zueinander stehen, wurde die Lehre von der Erbsünde in jüngerer Zeit diesbezüglich weiter präzisiert:
Die grundsätzliche Trennung des Menschen von Gott durch den Sündenfall und die Geneigtheit zur Sünde werden von der neuapostolischen Lehre nicht unter dem Begriff Erbsünde zusammengefasst. In dieser Differenzierung unterscheidet sich die neuapostolische von der römisch-katholischen Auffassung.
Die Geneigtheit zur Sünde ([[Konkupiszenz]]) gehört nach neuapostolischer Lehre somit nicht zur Erbsünde. Die Verstrickung in Sünde ist eine Folge des Sündenfalls, die durch die Wassertaufe nicht beseitigt wird.<ref>http://www.bischoff-verlag.de/public_vfb/pages/de/family/wissen_und_lehre/wl-09-03.html</ref>
== Links ==
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