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Diskussion:Walter Schmidt (Geistlicher)

729 Bytes hinzugefügt, 22:13, 28. Jul. 2011
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* Wieviele Apostel lebten 1960 in der DDR und konnten gar nicht reisen?
* Waren alle Apostel oder nur die Bezirksapostel stimmberechtigt?
* Es gab keinerleit keinerlei Widerspruch gegen die Wahl
Dennoch interessant. Rechtliche Satzungen wurden von der NAK m.E. sowieso eher pro Forma gegeben, allein schon des Vereinsrechtes usw. wegen. Eine wirkliche Befolgung interessierte wenige.--[[Benutzer:Matze|Matze]] 08:41, 10. Jun. 2011 (CEST)
:::: Hast Du Recht-das war auch nur zeitweilig gedacht. In dem Absatz sind auch 90% gut, ich hab es nur nicht gebacken gekriegt, ihn umzuformulieren. Mir fehlte die Inspiration ;-)--[[Benutzer:Matze|Matze]] 22:33, 10. Jun. 2011 (CEST)
 
* Wie sieht es denn damit aus, dass ggf. Stimmen übertragen worden sind?
das scheint unwahrscheinlich, da nirgends bei irgendeiner anderen Abstimmung davon berichtet wird.
*Wieviele Apostel lebten 1960 in der DDR?
eine Reise wäre noch möglich gewesen, die Mauer wurde erst 1961 gebaut
*Rockstroh (Sachsen), Oberländer (Sachsen), Tiedt (Mecklenburg) und Kortüm (Sachsen) - also 4
*Waren alle Apostel oder nur die Bezirksapostel stimmberechtigt?
lt. Statuten des Apostelkollegiums von 1950 waren alle Mitglieder, also alle Apostel stimmberechtigt (Drave-Vortrag S. 24), die geänderten Statuten von 1951 (Drave S. 31) scheinen hier keine Änderung gebracht zu haben
--[[Benutzer:Volker|Volker]] 22:13, 28. Jul. 2011 (CEST)
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