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Diskussion:Ruhestand

838 Bytes hinzugefügt, 20:39, 9. Mai 2011
K
Kleine Ergänzung
Zu 4.: Davon habe ich nie etwas gehört. Wäre ja mal interessant zu wissen. Ich kümmere mich mal darum.
LG --[[Benutzer:Sebastian|Sebastian]] 13:36, 15. Jan. 2010 (CET)
 
:Die Handhabung der NAK, die sich im Inhalt des Absatzes Theologie widerspiegelt, befindet sich offensichtlich im Gegensatz zur Verfassung der K.d.ö.R, oder ? "''Die Amtsträger werden durch den Stammapostel, den Bezirksapostel oder einen von diesen bestellten Vertreter in ihr Amt berufen, in den Ruhestand versetzt, einstweilen beurlaubt oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes abberufen..... Abberufung, Versetzung in den Ruhestand, Amtsniederlegung, Austritt oder Ausschluss beenden die Amtstätigkeit und haben den Verlust sämtlicher mit dem Kirchenamt verbundenen Rechte zur Folge.''" (siehe Absatz [[Neuapostolische_Kirchen_Deutschlands#Kirchliche_Amtstr.C3.A4ger|'''Kirchliche Amträger''' auf der Seite '''Neuapostolische Kirchen Deutschlands''')]]) --[[Benutzer:Muschelschubser|Muschelschubser]] 20:39, 9. Mai 2011 (CEST)
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