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Diskussion:Neuapostolische Kirche International

345 Bytes hinzugefügt, 16:06, 12. Okt. 2010
Geantwortet.
: Oder du setzt dich mit Peter Johanning in Verbindung und holst dir die Erlaubnis die Statuten hier veröffentlichen zu dürfen. Ich vermute, dass er nichts dagegen haben wird. LG --[[Benutzer:Sebastian|Sebastian]] 09:35, 12. Okt. 2010 (CEST)
 
:: Da im Vereinsgesetz vorgeschrieben wird, was eine Vereinssatzung enthalten muß, kann es weder für Wortlaut noch für die Gestaltung einer Vereinssatzung einen Schutz durch das Urheberrecht geben. Siehe § 57 §§ Bürgerliches Gesetzbuch in Verbindung mit § 5, Abs. 2 Urheberrechtsgesetz bzw. Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB).
::Die Satzung eines (ordnungsgemäß eingetragenen) Vereins ist öffentlich zugänglich, ohne dass der Verein dazu noch etwas tun müßte. Die Satzung muß mit der Anmeldung beim Vereinsregister eingereicht werden und kann dort von jedermann eingesehen werden.--[[Benutzer:Muschelschubser|Muschelschubser]] 11:35, 12. Okt. 2010 (CEST)
 
::: Ok, akzeptiert. Ich denke, es ist eine rechtliche Grauzone, in der wir es mal drauf ankommen lassen können. --[[Benutzer:Stitzl|Stitzl]] 16:06, 12. Okt. 2010 (CEST)
: Ich werde den Artikel mal nach [[Neuapostolische Kirche International]] verschieben, weil du darüber auch sehr viel geschrieben hast und die Statuten ja "nur" Bestandteil des Vereins sind. Denn ich denke, man sucht eher nach der NAKI als nach den Statuten der NAKI. --[[Benutzer:Sebastian|Sebastian]] 09:37, 12. Okt. 2010 (CEST)
:: Da im Vereinsgesetz vorgeschrieben wird, was eine Vereinssatzung enthalten mußBeim Verschieben nächstes Mal bitte auch die Weiterleitung anpassen, kann es weder für Wortlaut noch für die Gestaltung einer Vereinssatzung einen Schutz durch das Urheberrecht geben. Siehe § 57 §§ Bürgerliches Gesetzbuch wies jetzt nämlich in Verbindung mit § 5, Abs's Nirwana. 2 Urheberrechtsgesetz bzw. Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB;-).::Die Satzung eines (ordnungsgemäß eingetragenen) Vereins ist öffentlich zugänglich, ohne dass der Verein dazu noch etwas tun müßte. Die Satzung muß mit der Anmeldung beim Vereinsregister eingereicht werden und kann dort von jedermann eingesehen werden.--[[Benutzer:MuschelschubserStitzl|MuschelschubserStitzl]] 1116:3506, 12. Okt. 2010 (CEST)
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