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Diskussion:Bezirksapostelhelfer

616 Bytes hinzugefügt, 00:01, 31. Jan. 2010
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:JA, ist wirklich ein Amt. Du wirst dazu ordiniert. Eine Beauftragung erhältst du unabhängig davon noch dazu. Apostelbereicht, etc.. LG --[[Benutzer:Sebastian|Sebastian]] 21:52, 30. Jan. 2010 (CET)
:Ein Amt ist ein Dienst durch göttliche Beauftragung, so steht es in den F&A. Allerdings steht BAp-Helfer nicht in den F&A, aber das war mit anderen Ämtern auch so (z.B. Stammbischof, etc.). (Wäre ja mal ein Thema für ein Treffen...) LG --[[Benutzer:Sebastian|Sebastian]] 21:56, 30. Jan. 2010 (CET)
::Es gibt wohl kaum eine besondere göttliche Beauftragung für Unterkategorien eines Amtes, oder?! Die göttliche Beauftragung umfasst allenfalls das Apostelamt. Punkt. Die Aufteilung in Stamm-, Bezirks-, Apostel und Stamm- und Bezirksapostelhelfer ist wohl keine göttliche Beauftragung und somit auch keine gesonderte Ordination (auch wenn das praktisch in der NAK anders gehandhabt wird). Ein Bischof in der kath. Kirche ist immer in der obersten der drei Weihestufen (Diakon, Priester, Bischof). Egal ob er Bischof, Erzbischof, Metropolit oder Papst ist! --[[Benutzer:Volker|Volker]] 23:01, 30. Jan. 2010 (CET)
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