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Diakon

768 Bytes hinzugefügt, 12:51, 24. Nov. 2009
VAG zugefügt
In der [[Neuapostolische Kirche|Neuapostolischen Kirche]] ist das Diakonenamt die niedrigste Stufe der Ämterhierachie.
Der Diakon wird durch einen Apostel ordiniert. Früher gab es auch ein [[Unterdiakon|Unterdiakonenamt]], dieses Amt wird jedoch nicht mehr neu besetzt. Zu den Aufgaben eines Diakons gehören u.a. die Mithilfe bei der Vor- und Nachbereitung des Gottesdienstes (Kirche aufschließen, Altar herrichten etc.), Mithilfe und Begleitung eines [[Priester|priesterlichen]] [[Kirchendiener|Amtsträgers]] bei Kranken- und Hausbesuchen, bei der seelsorgerischen Betreuung von Waisenkindern, Senioren etc. Ein Diakon kann auch während des Gottesdienstes zur [[Mitdienen|Mitpredigt]] herangezogen werden. Er kann in Ausnahmefällen, nämlich wenn kein priesterlicher Amtsträger anwesend ist, den Gottesdienst leiten, allerdings ohne Freisprache und Feier des Heiligen Abendmahls. Dies ist den priesterlichen Ämtern, sowie den Aposteln vorbehalten. Nach neuapostolischer Glaubenslehre soll der Diakon „ein Zeuge der Wahrheit sein und dadurch denen helfen, die noch in Unwissenheit und Irrtum stehen“. Er soll „allen Gliedern der Gemeinde ein Vorbild im Glauben und Gehorsam, in Liebe und Eifer, Treue und Friedfertigkeit sein“.Er wird als „Mithelfer zur Ordnung des Gottesdienstes“ bezeichnet. Neuapostolische Diakone sind Laien ohne theologische Ausbildung, ehrenamtlich und unentgeltlich in den Gemeinden tätig.
 
== Vereinigung Apostolischer Gemeinden (VAG)==
Die VAG geht nicht von einem hierarchischen, sondern konzentrischen Amtsmodell aus. Das bedeutet, dass die einzelnen Amtscharaktere keine Über- oder Unterordnung kennen, sondern unterschiedliche Aufgaben und Verantwortungen. Das Diakonat wird von Männern und Frauen nach Ordination ausgeübt. Die Dienstbezeichnungen lauten: Diakon und Diakonin. Dem Diakonenamt kommt die eigentliche Seelsorge der Geschwister zu. In Zusammenarbeit mit priesterlichen Ämtern werden Kranken- und Hausbesuche wahrgenommen. Allerdings wird dies auch von Laien-Geschwistern versehen. In den bestehenden Gemeindeleitungskreisen haben die Diakone und Diakoninnen ebenso wie andere AmtsträgerInnen ein geborenes Mitglieds- und Stimmrecht.
== siehe auch ==
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