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(Langford Rowley Symes. Bei Lichtbildwerken gemäß § 2 UrhG endet der Schutz 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen.)
 
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Langford Rowley Symes. Bei Lichtbildwerken gemäß § 2 UrhG endet der Schutz 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen.

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