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Beauftragung

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Neuapostolische Kirche: Sonntagsschule und Religionsunterricht verlinkt
== Neuapostolische Kirche ==
In der Die [[Neuapostolische Kirche| Neuapostolischen Kirche]] kennt aktuell die Beauftragungen Bezirksapostel, [[Vorsteher| Gemeindevorsteher]], [[Vorsteher| Bezirksvorsteher]], [[Bezirksapostelhelfer]] und [[Stammapostelhelfer]]. Eine Beauftragung ist nicht an ein Kirchenamt gebunden und kann so auch unabhängig von einem Amt entzogen werden.
SonntagsschullehrerDie Neuapostolische Kirche kennt auch die Helferfunktionen Stammapostelhelfer, Bezirksapostelhelfer, Lead Apostle, Bischof, Bezirksvorsteher Stv. und Gemeindevorsteher Stv. Diese werden laut Amtsverständnis durch 'Ernennung' übertragen.<ref>[https://nak.org/de/db/13816/Bekanntmachungen/Das-neuapostolische-Amtsverstaendnis-ab-Pfingsten-2019 Bekanntmachung des neuen Amtsverständnisses, NAK.org, gesehen am 06.03.2024]</ref> [[Sonntagsschule|Sonntagsschul]]lehrer, [[Religionsunterricht|Religionslehrer]], [[Jugendbetreuer]] oder ähnliche Funktionsträger werden ebenfalls oftmals mit einer Beauftragung gleich gesetzt. Dies ist jedoch nur eine sprachliche Verwandtheit und nicht im [[kirchenrecht]]lichen Sinn.
== katholisch-apostolisch ==
== Vereinigung Apostolischer Gemeinschaften==
Da es in der VAG inzwischen einige Gemeinden ohne ordinierte Dienste gibt, kann dort u.U. das Abendmahl nicht gefeiert werden. Im Ruhestand befindliche Mitarbeiter sind zwar dazu berechtigt, möchten oder können es aber manchmal nicht. Für solche Fälle ist eine Beauftragung eines Gemeindemitglieds für die Abendmahlsfeier durch die Kirchenleitung möglich. Dies ist dann keine Ordination.
== siehe auch ==
* [[Laienamt]]
 
{{refs}}
[[Kategorie: Amt]]
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