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Aufnahme

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Die '''Aufnahme in die Gemeinde''', kurz meist '''Aufnahme''' genannt, ist eine Handlung in der [[NAK|Neuapostolischen Kirche]], in der ein Christ in eine neuapostolische [[Gemeinde ]] aufgenommen wird.
== Historie ==
Seit 2004 erkennt die Neuapostolische Kirche [[Trinität|trinitarisch ]] vollzogene [[Taufe]]n als vollgültig an. Zuvor war neuapostolische Lehrauffassung, dass eine nicht-neuapostolisch gespendete Taufe, da sie nicht mit apostolischer Legitimation versehen war, nicht vollgültig war und erst durch die Aufnahme das volle Mass der Gültigkeit erhielt. Bei Übertritt eines Christen aus einer anderen christlichen Gemeinschaft zur neuapostolischen Kirche wurde in der Aufnahmehandlung die Taufe bestätigt und ihr das Vollmass der Wirksamkeit verliehen.
== Aufnahme in der KAG ==
In den [[KAG|katholisch-apostolischen Gemeinden]] gab es auch den Ritus von einer Aufnahme. Dieser bezog sich jedoch auf diejenigen Christen, welche die [[Nottaufe]] empfangen haben. Hierbei wurde die Gültigkeit der Nottaufe vor der Gemeinde bestätigt und die Aufnahme in die Kirche vollzogen. Die Liturgie kannte hierfür ein eigenes Ritual.
Schlossen sich Menschen den katholisch-apostolischen Gemeinden an, wurden sie zunächst von einem Evangelisten [[Evangelist]]en unterwiesen. Konnten sie dann zur [[Kommunion ]] zugelassen werden und in nächster Zeit die [[Heilige Versiegelung]] empfangen, wurden sie dem [[Hirte]]namt übergeben. Diese sogenannte '''Übergabe an das Hirtenamt''' wurde nach einem eigens dafür in der Liturgie vorgesehenen Ritual vollzogen und kann als Vorläufer der neuapostolischen Aufnahme angesehen werden.
== Weblinks ==
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