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Apostolischer Koadjutor

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Schon [[1852 ]] beschlossen die [[Apostel]] in ihrer [[Ratsversammlung der Apostel|Ratsversammlung]], jeder Apostel sei berechtigt, mit Zustimmung der anderen Apostel einen geweihten [[Engel (Amt)|Engel]] als seinen Gehilfen oder Koadjutor für das ihm anbefohlene Arbeitsgebiet anzustellen. Aber erst im Juli [[1859 ]] wurde mit [[Charles Böhm]] ([[1812]]-[[1880]]) erstmalig ein Apostel-Koadjutor [[prophetisch berufen]], und zwar durch den Pfeiler der Propheten, [[Edward Oliver Taplin|E. 0. Taplin]]. Nach [[Ludwig Albrecht]] wurde [[1865 ]] von den Aposteln nach prophetischem Licht bestimmt, dass die Engel, die zu apostolischen Gehilfen erwählt werden, zuvor durch das Wort der Prophetie zu diesem Amt berufen sein müßten. Die Anbietung von Männern zu dem Amt apostolischer Koadjutoren sollte in der [[Versammlung der sieben Gemeinden]] in London stattfinden; der [[Prophet]], der bei dieser Gelegenheit amtlich zu dienen hatte, sollte vorzugsweise der älteste unter den Propheten mit den Aposteln sein. Der apostolische Koadjutor handelte als "zweites ich" (''in personae'') des Apostels und konnte so auch alle Aufgaben des apostolischen Amtes verrichten, so wie bspw. die apostolische Handlauflegung ([[Versiegelung (Religion)|Heilige Versiegelung]]) spenden oder [[Ordination|Ordinationen]] vornehmen.
[[Kategorie:Amt]]
[[Kategorie: katholisch-apostolisch]]
[[Kategorie: Stumpfartikel]]
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