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Apostolische Gemeinschaft

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Ökumene: Landes-ACKs
Die Apostolische Gemeinschaft kennt als leitendes Lehramt das [[Apostel|Apostelamt]]. Dies wird nicht als heilsnotwendig angesehen. Diese in Freikirchen sonst nicht übliche Amtsbezeichnung erhebt keinen Anspruch auf Exklusivität, sondern bezeichnet einen von Jesus berufenen und bevollmächtigten Dienst. Gleichzeitig wird apostolische Vollmacht nicht nur für die eigene Gemeinschaft angenommen, sondern auch zugestanden, dass sie potenziell überall in der Kirche Christi vorhanden sein kann, ohne dass ein explizites Apostelamt dort existieren muss. Alle Amtsgaben haben ihre Vollmacht direkt von [[Jesus Christus]], dem Haupt der Kirche. Auch das [http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Priestertum allgemeine Priestertum der Gläubigen] wird betont. Man versteht Mitarbeiterschaft als ein gabenorientiertes konzentrisches Modell.
 
Die Frauenordination wurde 2003 beschlossen und wird seit 2004 bis auf alle Ebenen heute umgesetzt. Auch Mitglieder, die sich der LGBTQI+-Szene zugehörig fühlen, können mitarbeiten und ordiniert werden. Die erste Ordination fand im Mai 2022 statt, eine weitere im August 2023.
===Sakramentsverständnis ===
== Ökumene ==
[[Datei:20141129 085238.jpg‎|thumb|right|Anschreiben und Einladungskarten für die Feierstunde zur Versöhnung]]
Lokale Gemeinden der Apostolischen Gemeinschaft sind in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen Gast- oder Vollmitglied (z. B. Bottrop, Duisburg, Düsseldorf, Greiz, Köln, Krefeld, Langenfeld, Nürnberg, Wuppertal). Eine Aufnahme in die ACK Nordrhein-Westfalens als Gastmitglied fand im Herbst 2004 statt, die der ACK Bayern erfolgte am 15. November 2005. Ende 2007 erfolgte die Gastaufnahme in die ACK Sachsen. In alles drei Ländern sowie Sachsen-Anhalt besteht mittlerweile Vollmitgliedschaft. Ein Antrag auf Aufnahme in die Bundes-ACK wurde 2010 gestellt. Am 16. Dezember 2013 wurde der Kirche mitgeteilt, dass die erforderliche Mehrheit der Mitgliedskirchen für eine Aufnahme erreicht sei und der Aufnahme nun nichts mehr im Wege stünde. Die Aufnahme selbst erfolgte während eines Gottesdienstes der Frühjahrstagung 2014 am 27. März in Erfurt. Im März 2015 erfolgte die Aufnahme als Gastmitglied in die Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF), am 29. November 2022 wurde die Kirche dann als 13. Vollmitglied in Bad Blankenburg aufgenommen. Außerdem engagieren sich einzelne Bezirke und/oder Gemeinden bei ProChrist und in der Evangelischen Allianz.
Gespräche mit der Neuapostolischen Kirche, die 2001 auf deren Initiative intensiviert wurden, wurden nach einem [[Informationsabend]] der NAK vom [[4. Dezember 2007]] seitens der Apostolischen Gemeinschaft zuerst für abgebrochen erklärt. Hintergrund dieser Entscheidung war der Vorwurf, dass mit einer offensichtlich bewusst brüskierenden Grundhaltung unter Nichteinhaltung einer gemeinsamen Absprache zur gemeinsamen Erarbeitung der geschichtlichen Hintergründe seitens der NAK eine tendenziöse und geschichtsverzerrende Darstellung gewählt worden sei. Während des Historikertreffens am 5. Februar 2007 in Hannover, an dem Vertreter der Neuapostolischen Kirche und Vertreter der Vereinigung der Apostolischen Gemeinden teilnahmen, wurden Quellen vorgelegt, welche in die am 4. Dezember 2007 von der Neuapostolischen Kirche veröffentlichte Geschichtsdarstellung keinen Eingang fanden. Mittlerweile entschuldigte sich die NAK für die Art und Weise des Vortrages, nicht aber für den Inhalt. Die VAG hat im Februar 2008 eine Erklärung herausgegeben, in der eindeutige Bedingungen für eine Wiederaufnahme der Kontakte genannt werden. Allerdings bemühte sich der Stammapostel Leber vor dem Ende seiner Amtszeit durch zahlreiche öffentlichkeitswirksame Versöhnungsgesten - ohne aber die eigentlichen inhaltlichen Diskussionspunkte anzuschneiden - um erneute Kontakte. Anfang März 2014 fanden erneut Gespräche zwischen der NAK und der AG mit dem Stammapostel i.R. Leber, Bezirksapostel i.R. Brinkmann und Bezirksapostel Klingler auf der einen Seite sowie Apostel Groß und Bischof Hykes auf der anderen Seite in Dortmund statt. Im November 2014 wurde während einer Feierstunde die [[Erklärung zur Versöhnung]] der beiden Gemeinschaften unterschrieben. Am 11. März 2017 fand eine ähnliche Veranstaltung in Greiz statt, um die Trennung von 1921, die zur Bildung des [[Reformiert-Apostolischer Gemeindebund|Reformiert-Apostolischen Gemeindebundes]] geführt hatte, zu versöhnen.
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