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Geschichte: Die Statuten für den neuen Apostelbund wurden in Kanada beschlossen
Als Reaktion auf die Ereignisse 1921 ([[Wilhelm Niemeyer]] und [[Carl August Brückner]]) ließ sich Stammapostel [[Hermann Niehaus]] von den Aposteln das Vertrauen aussprechen und schloss sich mit ihnen im Apostelkollegium zusammen. Am 13. November 1922 wurde der Verein gegründet und am 27. November beim Amtsgericht in Halle/Westfalen eingetragen. Stammapostel [[Johann Gottfried Bischoff]] übertrug den Verein nach Frankfurt am Main. Unter Stammapostel [[Walter Schmidt]] wurde er am 1. Januar 1961 nach Dortmund verlegt.<ref>Amtsgericht Dortmund: "Apostelkollegium der Neuapostolischen Kirche Deutschlands e.V.", VR 1791 vom 13. November 1979</ref>
Am 8. April 1975 wurde [[Ernst Streckeisen]] als neuer Stammapostel und Vorsitzender gewählt, der Verein wurde dann am 6. Juni 1977 aufgelöst. Am 12. Juni 1977 wurde in Zürich die Vereinigung "Neuapostolische Kirche Internationaler Apostelbund" gegründet.<ref>Statuten der Vereinigung "Neuapostolische Kirche Internationaler Apostelbund", amtlich eingetragen in der Schweiz 1977, vom 12. Juni 1977.</ref>. Die Statuten hierfür wurden in einer Apostelversammlung beschlossen, die vom 4. bis zum 13. Juni 1977 in Kitchener (Kanada) stattfand.<ref>Dominik Schmolz, kleine Geschichte der Neuapostolischen Kirche, 2016, Seite 192</ref>
==Statuten==
Das Apostelkollegium wurde als Verein gegründet und sah von Anfang an auch die Mitgliedschaft nicht-deutscher Apostel vor. Dies war dann auch gängige Praxis, zumindest für die niederländischen, schweizerischen und französischen Apostel.
Die neuen Satzungen 1950 und 51 haben in ihrem Titel nicht mehr die Beschränkung auf Deutschland, sondern sind Statuten des "[[Apostelkollegium der Neuapostolischen Kirche|Apostelkollegiums der Neuapostolischen Kirche"]]. Es darf angenommen werden, dass es keine zwei konkurrierenden Apostelkollegien gab, sondern dass vielmehr durch das stete Wachstum der Gemeinden und auch der Apostelschar der Kreis sukzessive auch auf nicht-deutsche Apostel erweitert wurde. Ganz selbstverständlich gehörten nämlich die Apostel Paasmann[[Berend Frederik Paasman|Paasman]], [[Rudolf Schneider]], [[Ernst Güttinger|Ernst]] und [[Otto Güttinger]], [[Gerrit Kamphuis |Kamphuis]] und [[Chrétien Dauber|Dauber ]] zum Kollegium.
In seiner Geschichte gab es vier Wechsel im Vorstand bzw. in der Leitung des Vereins und der Neuapostolischen Kirche:
# 1924 als Stammapostel Niehaus seinen Nachfolger J.G. Bischoff bestimmte
# 1948 als der Stammapostel J.G. Bischoff mit Zustimmung des Kollegiums durch Wahl [[Peter Kuhlen ]] als Nachfolger einsetzte
# 1960 als nach dem Tod J.G. Bischoffs das Apostelkollegium zur Wahl von Walter Schmidt zusammentraf und
# 1975 als Walter Schmidt seinen Nachfolger [[Ernst Streckeisens Streckeisen]]s bestimmte.
Im Zusammenhang mit den Statuten und den Nachfolgefragen ergeben sich einige Unklarheiten bzw. Diskussionen um die Gültigkeit.
* Die Satzung von 1922 sah mindestens jährliche Versammlungen vor, die jedoch zumindest während der Kriegsjahre und auch bis 1948 nicht durchgeführt wurden.
* Im Mai 1948 wurde in Frankfurt am Main Peter Kuhlen vom Stammapostel als Nachfolger berufen, dem war die einstimmige Wahl bei der zweiten Abstimmung in einer geheimen Abstimmung durch das Apostelkollegium vorausgegangen. Später wird wurde seine Legitimation wegen dieser Wahl in Zweifel gezogen. Kuhlen wurde im August 1948 im Namen des dreieinigen Gottes und im Auftrag der Apostelversammlung vom Stammapostel ins Stammapostelamt eingesetzt. Später wird wurde argumentiert, durch den "Auftrag der Apostelversammlung" sei die Einsetzung unrechtmäßig gewesen. Dazu gibt es jedoch in den Statuten keinerlei Vorschriften.
* Bei der Absetzung und dem Ausschluss von [[Otto Güttinger]] wurden die Statuten von 1951 grob missachtet, da dem abberufenen Apostel Gelegenheit zur Verteidigung vor dem Apostelkollegium hätte gegeben werden müssen. Hier waren zwei "Vereine" involviert: Erstens die schweizerische Gebietskirche mit ihren Statuten, nach denen Otto Güttinger wohl satzungsgemäß abgesetzt und ausgeschlossen worden war; zweitens aber auch §4 der Satzung des Apostelkollegiums, dessen Mitgliedschaft durch Abberufung des Stammapostels erlischt und nicht durch Abberufung des Gremiums eines anderen Vereins. Hier hat der Stammapostel nicht selbst die Abberufung vorgenommen (zumindest nicht zeitnah), außerdem wurde dem Apostel nie Gelegenheit zur Stellungnahme vor dem Kollegium gegeben, sondern vielmehr in einer Apostelversammlung 1954 nach hitziger Diskussion beschlossen: "Die Versammlung nimmt die Enthebung Otto Güttingers zur Kenntnis."
==Referenzen==
<references />
 
[[Kategorie: Neuapostolische Kirche]][[Kategorie: Apostel]][[Kategorie: Kirchengeschichte]]
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