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Amtsniederlegung

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Amtsniederlegung
==Amtsniederlegung==
Als '''Amtsniederlegung''' wird ein Rücktritt oder eine Demission vor Ablauf der Frist bezeichnet. Eine Amtsniederlegung ist der individuelle Schritt eines Amtsinhabers – die Frage, inwieweit dieser Schritt freiwillig oder durch äußere Anlässe bzw. Kräfte motiviert war, ist die zentrale Frage bei Amtsniederlegungen.

===Neuapostolische Kirche===
In der [[Neuapostolische Kirche|Neuapostolischen Kirche]] ist die Amtsniederlegung in den [[Statuten der Neuapostolischen Kirche International]], in den [[Verfassung der Neuapostolischen Kirche K.d.ö.R.|Verfassungen der Gebietskirchen]] und in den [[Richtlinien für die Amtsträger der Neuapostolischen Kirche]] als [[Kirchenrecht]] geregelt.

*'''Statuten der Neuapostolischen Kirche International'''
Die Mitgliedschaft des [[Stammapostel]]s in der [[NAKI]] endet mit dem Tod, mit der [[Ordination]] eines Nachfolgers, mit der gegenüber der [[Bezirksapostelversammlung]] erklärten '''Amtsniederlegung''', mit der definitiven Dienstunfähigkeit oder mit seiner [[Abwahl]].

*'''Verfassungen der Gebietskirchen'''
Die Amtsniederlegung beendet die Amtstätigkeit und hat den Verlust sämtlicher mit dem Kirchenamt verbundenen Rechte zur Folge.

*'''Richtlinien für die Amtsträger der Neuapostolischen Kirche'''
Jeder [[Amtsträger]] hat das Recht, sein [[Amt]] freiwillig niederzulegen.

==Literatur==
*Statuten der Neuapostolischen Kirche International
*Verfassungen der Gebietskirche (Körperschaften des öffentlichen Rechts)
*Richtlinien für die Amtsträger der Neuapostolischen Kirche 1997

==Weblinks==
*[http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCcktritt Rücktritt - Wikipedia]

[[Kategorie: Rechtliche Themen]]
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