Änderungen

Aus APWiki
Wechseln zu:Navigation, Suche

Hauspriester

29 Bytes hinzugefügt, 07:23, 1. Mai 2011
keine Bearbeitungszusammenfassung
<blockquote>''Ist das Vertrauensverhältnis hergestellt, werden die Besuchten von sich aus auch ihre Sorgen und Anliegen dem Hauspriester anvertrauen. ... Es ist im übrigen selbstverständliche Pflicht für jeden Amtsträger, daß er seinen Segensträger unaufgefordert über die Entwicklung der anvertrauten Seelen informiert.''</blockquote>
==Andere Deutungen==
Oftmals wurde in der Vergangenheit auch der Ehemann bzw. Familienvater als "Hauspriester" bezeichnet, da er seine Familie im priesterlichen Sinn zum [[Gebet]] und [[Andacht ]] anleiten sollte, sowie (im eingeschränkten Sinn) auch seelsorgerisch betreuen sollte. Eine solche Erwähnung des "Hauspriesters" fand (regional) oftmals bei Trauungen statt. [[Kategorie:Seelsorge]]
6.897
Bearbeitungen

Navigationsmenü