Der '''Abendmahlsausweis''' bzw. die '''Legitimation''' , kath.ap. auch '''Kommunionschein''', ist bzw. war in den apostolischen Gemeinschaften eine Bescheinigung zur Kirchenzugehörigkeit, die zur Teilnahme am [[Heiliges Abendmahl|Heiligen Abendmahl]] berechtigt. == Katholisch-apostolische Gemeinden == Die katholisch-apostolischen Gemeinden kannten seit 1836 den Kommunionschein, den der Vorsteher einer Gemeinde solchen Gemeindegliedern ausstellte, die die Kommunion in einer anderen kath.ap. Gemeinde empfangen wollten. Der Schein musste den beiden Diakonen übergeben werden, die während der Kommunion im Auftrag des Zelebranten den Zugang zum Altarraum kontrollierten. Unbekannte Personen sollten zurückgehalten werden, damit der Abendmahlsteilnehmer und der Zelebrant nicht durch unberechtigten Genuss Sünde auf sich laden konnten.
== Neuapostolische Kirche ==
[[Datei:Abendmahlsausweis_NAK_2.jpg|thumb|300px|Rückseite NAK-Abenmahlsausweis Abendmahlsausweis (ca. 1980er Jahre)]]
[[Datei:Legitimation NAK 1996 Ausschnitt.jpg|thumb|300px|NAK-Legitimation (1996)]]
[[Datei:20140403_211532_(1024x728).jpg|thumb|300px|NAK-Legitimation Vorderseite]]
== Vereinigung apostolischer Gemeinden ==
[[Datei:AG - Abendmahlsschein 1960.jpeg|thumb|300px|Abendmahlsausweis AG der Apostolischen Gemeinschaft mit Unterschrift von Werner Kuhlen, 1960]]
Die [[Apostolische Gemeinschaft]], wie auch der [[Reformiert-apostolischer Gemeindebund|Reformiert-apostolische Gemeindebund]] kannten den Abendmahlsausweis, schafften jenen aber wahrscheinlich Mitte der 1960er Jahre ab.