Ausschreibung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 12. Februar 2010, 19:52 Uhr
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Unter dem Ausschreibung versteht man einen Teil eins Verfahrens zur Vergabe von Aufträgen. Nach § 98 Nr. 2 GWB sind Körperschaften des öffentlichen Rechts nichtgewerblicher Art dazu verpflichtet bei wichtigen Projekten ab einer gewissen Summe eine Ausschreibung zu machen.