Der Bezirksvorsteher trägt die gesamte Verantwortung für den Bezirk in seelsorgerischer und administrativer Hinsicht. Auf Bezirksebene ist er die höchste Autorität.
Vorsteher - sowohl einer Gemeinde als auch eines Bezirkes - werden durch den zuständigen [[Apostel]]/[[Bezirksapostel]] beauftragt. Es handelt sich hierbei um eine [[Beauftragung ]] - nicht um ein Amt! Die Beauftragung kann auch zeitlich befristet und somit unabhängig vom Amtsauftrag verliehen werden. Die Beauftragung eines Vorstehers erfolgt in der Regel in einem Gottesdienst durch einen Apostel oder Bezirksapostel. In der [[Liturgie]] finden solche Beauftragungen zum Vorsteher nach dem Ende des Abendmahls und vor dem Schlussgebet statt.
[[Kategorie: Amt]]