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Neuapostolische Kirchen Deutschlands

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Die Mitgliedschaft
==Die Mitgliedschaft==
Die Mitgliedschaft in der Neuapostolischen Kirche kann jede natürliche Person beantragen, die in den jeweiligen Bundesländern ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat und sich zur neuapostolischen Glaubenslehre bekennt. Für Kinder und Personen, die nicht voll geschäftsfähig sind, gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Die Mitgliedschaft in der Neuapostolischen Kirche wird durch die Empfangnahme des Sakraments [[Sakrament]]s "[[Heilige Versiegelung]]" erworben. Ein Rechtsanspruch auf Erwerb der Mitgliedschaft besteht nicht. Die Mitgliedschaft in der Neuapostolischen Kirche wird durch Eintragung in das Mitgliederregister der zuständigen Gemeinde dokumentiert. Die Mitglieder der Neuapostolischen Kirche haben grundsätzlich Anspruch auf Teilnahme an allen für sie bestimmten kirchlichen Handlungen sowie auf seelsorgerische Betreuung. Es wird erwartet, dass die Mitglieder ihr Leben nach der Lehre [[Jesus Christus|Christi ]] einrichten. Die Mitgliedschaft in einer anderen Neuapostolischen Kirche wird gegenseitig anerkannt
Die Mitgliedschaft in der Neuapostolischen Kirche erlischt durch:
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