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Kirchensteuer

182 Bytes hinzugefügt, 19:40, 27. Jan. 2010
Die apostolischen Gemeinschaften
== Die apostolischen Gemeinschaften ==
Alle Die meisten apostolischen Gemeinschaften erheben traditionsgemäß trotz der , trotzdem die mitgliedsstärksten eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind, keine Kirchensteuer. Dies resultiert aus der Entstehungsgeschichte der Katholisch-apostolischen Gemeinden, in welcher die Mitglieder noch in ihrer eigenen Konfession blieben und somit dort Kirchensteuer bezahlten. Ferner erwarben die großen Gemeinschaften auch erst im Laufe des 20. Jahrhunderts das Recht zum Einzug der Kirchensteuer. Somit finanzieren sie sich über freiwillige Beiträge und [[Opfer]]. Eine Ausnahme ist die [[Vereinigung Apostolischer Christen]], sie erhebt einen festen Mitgliedsbeitrag zur Finanzierung der Kosten.
[[Kategorie:Stumpfartikel]]
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