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Nottaufe

1.337 Bytes hinzugefügt, 17:15, 26. Jul. 2012
K
Nottaufe nach den Richtlinien der NAK
Wird bei Lebensgefahr Priester zur Taufe geholt, spricht man von einer Jähtaufe.
=Apostolische Gemeinde=
== Nottaufe nach Apostolischer Liturgie 1904 ==
Wortlaut zur Nottaufe Apostolischer Liturgie 1904
<blockquote>Nachdem spricht der Priester oder dort stehendes Amt: ''Dann bestätige ich an des Apostels Statt diese Handlung im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes. Amen. Ertheilt dann hierzu den Segen.''</blockquote>
=Neuapostolische Kirche=
==Nottaufe nach den Fragen und Antworten von 1938==
Im Gegensatz der folgenden Beschreibung der Nottaufe nach den Richtlinien der NAK, hieß es 1938 noch zusätzlich:
<blockquote>''Nach der Handlung, der möglichst zwei neuapostolische Personen als Zeugen beiwohnen sollen, wird von dem, der die Taufe gespendet hat, sofort dem zuständigen priesterlichen Amtsträger eine Meldung über die erfolgte Nottaufe gemacht. Diese Benachrichtigung muß den Namen des Taufenden, des Täuflings und der anwesenden Zeugen, sowie Ort und Datum enthalten. Diese Meldung ist notwendig, damit durch die vom Herrn gesetzten Ämter die Nottaufe bestätigt werden kann, wodurch sie ihre volle Gültigkeit erhält.''</blockquote>
<blockquote>''Nicht der Mensch schlißet mit einem anderen bei der Taufe einen Bund, sondern Gott mit dem Menschen. Er bedient sich dazu der von ihm beauftragten Mittelsperson (Amtsträger). Ohne die Mitwirkung eines Gottesboten ist der rechtsgültige Abschluß des Taufbundes unmöglich.''</blockquote>
 
==Nottaufe nach den Richtlinien der NAK==
In dem Buch [[Richtlinien für die Amtsträger der Neuapostolischen Kirche]] heißt es auf Seite 74 unter Punkt 3.2.5:
<blockquote>''Soll ein Kind oder ein Erwachsener kurz vor seinem Tode noch getauft werden und ist ein priesterlicher [[Amtsträger]] nicht erreichbar, so kann jeder gläubige [[NAK|neuapostolische]] Christ die Nottaufe im Auftrag des [[Apostel]]s - jedoch ihne ohne vorangehende Sündenvergebung und Feier des Heiligen Abendmahles - spenden''</blockquote><blockquote>''Die Aussonderung des Wassers und die Durchführung der Taufhandlung erfolgt gemäß den Worten nach Kapitel 3.2.4.'' (Anm.: "Nun sondere ich dieses Wasser aus in dem NAmen Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes und weihe es zur heiligen Handlung der Wassertaufe. Amen." sowie "Ich taufe dich in dem Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen." und "Darauf ruhe der Segen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.")</blockquote>
<blockquote>''Unverzüglich nach durchgeführter Nottaufe ist der zuständige [[Vorsteher]] hierüber zu informieren, der dies kraft seines Amtsvermögens bestätigt.''</blockquote>
 
=Vereinigung Apostolische Gemeinden=
Die [[VAG]] schreibt in ihrer Ausführung "Sakramente in apostolischen Gemeinden" auf Seite 25, dass ''"Die Praxis der Nottaufe nicht notwendig"'' ist ''"aber auf Wunsch vollzogen werden"'' kann.
 
Zuvor heißt es auf Seite 21 und 22 auszugsweise:
<blockquote>''In besonderen Notsituationen kann jeder getaufte Christ eine Taufe durchführen. Wir wollen jedoch festhalten, dass die bisher geübte Praxis der Nottaufe nach dem Verständnis, wie wir es schon dargestellt haben, zwar nicht ausgeschlossen, aber eben auch nicht notwendig ist. ... Aus Angst, die eigenen Kinder könnten ewig verloren sein, brauchte man die Kindertaufe als Schutz. Es ist selbstverständlich, dass dann in kritischen Fällen ... sofort gehandelt werden musste. Wenn ein Priester nicht zu erreichen war, wurde eine Nottaufe durchgeführt. ... diese Lehre ... hat sich bis heute erhalten und ist durch katholischen Einfluss auch in apostolischen Gemeinden gelehrt worden. ... Selbstverständlich darf aber im Falle einer akuten Todesbedrohung des Kindes keine theoretische Tauf-Theologie entscheiden. ... Stirbt ein Kind jedoch, noch bevor es getauft werden konnte, so befehlen wir es getrost in Gottes Hand und haben keinen Zweifel, dass es bei ihm geboren ist.''</blockquote>
[[Kategorie: Sakrament]]
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