Unterdiakon

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Der Unterdiakon ist bzw. war die niedrigste Amtsstufe in verschiedenen apostolischen Glaubensgemeinschaften.

Katholisch-apostolische Gemeinden

Unterdiakone wurden in den katholisch-apostolischen Gemeinden nicht ordniert, sondern von einem Engel zum Amt "zugelassen". Der Unterdiakon soll den Diakon zur Seite stehen bei dem Umgang mit der Gemeinde. Dabei handelt der Unterdiakon nicht selbständig, sondern im Namen und Auftrag der Diakone, unter welchen sie arbeiten. Der Unterdiakon kann nicht die dem Diakonat selbst zustehenden Verrictungen ersetzen. Unterdiakone üben das Laienamt aus, welches zu der so genannten niederen Ordnung der Kirche gehört. Sie tragen bei ihrem Dienst keine Stola, und können weder zur gottesdienstlichen Vorlesungen noch zu zur Anbetung eingesetzt werden. Carl Schrey weltweit letzter Beauftragte Engel, hat noch in den letzten Lebensjahren zahlreiche Unterdiakone und Laiengehilfen eingesetzt. Heute leben und wirken noch vereinzelt Unterdiakone. Sie sind in ihren Gemeinden hochangesehen und nehmen heute wichtige Funktionen wahr wie z.B. das halten von Vormittagsgebete mit Litanei und Taufe. Eine geistliche Leitung nehmen Unterdiakone in der Gemeinde jedoch nicht ein.

Neuapostolische Kirche

In der Neuapostolischen Kirche war das Unterdiakonenamt die niedigste Amtstufe in der Kirche. Jedoch wird diese Amts- oder Weihestufe seit 2002 nicht mehr besetzt. Sie wurde durch Stammapostel Fehr abgeschafft, da es nach damaligen Verlautbarungen keinen klaren Unterschied zwischen der Amtsstufe des Unterdiakons und der des Diakons in der NAK mehr gegeben habe.

Ein Unterdiakon wurde von einem Apostel ordiniert. Ursprünglich sollte der Unterdiakon in dieser Amtsstufe in das Amt des Diakons hineinwachsen und dem Diakon und dem Priester zur Hilfe dienen. Regional durften einzelne Aufgaben eines Diakons nicht von einem Unterdiakon vorgenommen werden (bspw. die Herrichtung des Altares für den Gottesdienst und die Handhabung der liturgischen Geräte).

Vereinigung Apostolischer Gemeinschaften

Die Vereinigung Apostolischer Gemeinschaften in Europa kannte zunächst nach der Trennung von der NAK auch noch das Amt des Unterdiakons. Das Lehrbuch für Apostolische Christen führt es in Frage 184 auch noch auf. Laut der Antwort zu Frage 193 ist es die Aufgabe eines Unterdiakons, "äußeren Ordnungs- und Türhüterdienst im Hause Gottes (zu verrichten). Bei der Arbeit im Weinberge des Herrn soll er den Gemeindegliedern voran gehen und Seelen, die draußen sind, nötigen, ins Haus Gottes zu kommen." Ab den 1970er Jahren wurde dieses Amt dann anscheinend nicht mehr besetzt (so erwähnen die Mitteilungsblätter über Amtseinsetzungen z.B. nur noch Diakonenordinationen). Seither gibt es nur noch das Amt eines Diakons und seit 2003 das weibliche Pendant der Diakonin.

siehe auch

Weblinks