Türhüter

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Der Türhüter (lat. Ostiarier) bezeichnet eine Funktion in der Gemeinde oder aber ein Laienamt. Der Türhüter war schon in der alten Kirche vorhanden, im Umfeld der Großkirchen ist er jedoch inzwischen ausgestorben (in der römisch-katholischen Kirche mit dem 2. Vatikanischen Konzil).

Katholisch-apostolische Gemeinden

Der Türhüter übte in den katholisch-apostolischen Gemeinden ein Laienamt aus und wurde vom Engel der Gemeinde ausgewählt. Er wurde in einem von der Liturgie vorgesehenen Ritual gesegnet (nicht ordiniert!).

Neuapostolische Kirche

Auch in der Neuapostolischen Kirche gibt es die Funktion des Türhüters. Diese ist zwar im Prinzip von einem Amt unabhängig, wird jedoch in der Regel von Angehörigen des Diakonats wahrgenommen. In einzelnen Gemeinden versehen auch andere Laien den Türhüterdienst. Die Frage, ob auch Frauen die Funktion des Türhüters wahrnehmen können, wird in den Gebietskirchen unterschiedlich beantwortet.

Teilweise wird der Türhüterdienst insbesondere dem Diakonat anvertraut, da in den Tätigkeiten des Türhüters entsprechend der o.g. Lehrtradition bereits eine liturgische Aufgabe gesehen wird. Die Wahrnehmung des Türhüters als liturgischem Element entspricht dabei den altkirchlichen Traditionen, hat aber mit diakonischen Aufgaben nichts zu tun; die Vermengung beider Dinge ergibt sich aufgrund eines schwindenden Verständnisses von nichtordinierten liturgischen Tätigkeiten in der Kirche.