Notae ecclesiae

Aus APWiki
Version vom 5. April 2012, 14:34 Uhr von Volker (Diskussion | Beiträge) (Cat+)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu:Navigation, Suche

Unter den Notae ecclesiae versteht man in der christlichen Theologie die Wesensmerkmale der Kirche. Das Glaubensbekenntnis von Nicäa und Konstantinopel spricht von der „einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche“ (μίαν, ἁγίαν, καθολικὴν καὶ ἀποστολικὴν Ἐκκλησίαν) und nennt so die vier klassischen Wesensmerkmale der christlichen Kirche:

Dabei ist Kirche – und auch katholisch – nicht in einem konfessionellen Sinn zu verstehen, sondern im ekklesiologischen Sinn als Leib Christi gemäß 1 Kor 12,27 EU.

Wesensmerkmale

Einheit

Die römisch-katholische Kirche, sowohl des lateinischen wie der östlichen Riten, beansprucht für sich, die eine, heilige, apostolische und katholische Kirche in voller Wirklichkeit zu sein. Dasselbe beanspruchen die 16 autokephalen orthodoxen Kirchen. Dahinter steht das Verständnis, dass das Nicänum eine sakramentale und daher amtlich-institutionelle Einheit be- und vorschreibe, wobei dies jede der beiden Gruppen seit dem Schisma von 1054 auf sich bezieht. Alle mit dem Papst in voller Gemeinschaft stehenden Kirchen sehen ihn als Träger des Einheitsdienstes, den Jesus dem Petrus übertrug (Mt 16,18 EU).

Evangelische Kirchen hingegen betonen eine weniger sichtbare, auf dem Glauben aller Christen und der evangeliumsgemäßen Verkündigung basierende Einheit.

Ökumenische Bestrebungen zielen auf eine größere Einheit der Vielzahl christlicher Konfessionen nach Eph 4,3–6 EU und Joh 17,21 EU. Die schwierigste Frage ist dabei das Einheitskonzept selbst, das für die Kirchen der katholischen Tradition nicht von der sakramentalen, eucharistischen Einheit und damit von der Frage der Vollmacht und Gültigkeit zu trennen ist.

Heiligkeit

Das Merkmal Heiligkeit ist zwischen den Konfessionen relativ unumstritten. Es besagt, dass die Kirche durch das in ihr und durch sie verkündete Evangelium und durch die Gegenwart Christi in ihr auf einzigartige Weise Gottes Eigentum und sein Zeichen in der Welt ist. Allen Konfessionen gemeinsam ist dabei das Problem, wie die offensichtlichen Mängel und Verfehlungen von Christen, auch von Repräsentanten und Amtsträgern, mit der geglaubten Heiligkeit vereinbar sind.

Katholizität/Universalität

Etymologisch leitet sich das Word katholisch vom griechischen Adjektiv καθολικός bzw. dem Adverb καθόλου, „im Allgemeinen, gänzlich“, ab. Die beste Umschreibung lautet daher „Ganzheit oder Fülle“ und in Erweiterung „universell“.

Die Kirche insgesamt gilt als „allgemein“, da von Gott gewollt wenn einig und eins für alle Zeit. Abstrakt gilt die Kirche als „katholisch“ wenn sie innerlich mit Christus eins ist und dadurch zur Heilsinstanz wird.

Ignatius von Antiochia grenzte mit seiner Wendung „die Katholische Kirche“ diese von anderen Gruppen ab, die in Lehre und Leben von den Bischöfen der römischen Kirche abwichen. Folgerichtig bezeichnet die römisch-katholische Kirche alle abgespaltenen oder häretischen Gemeinschaften als „nicht-katholisch“. Die Anglikanische Kirche sieht sich selbst als Teil der „Katholischen Kommunion“, auch wenn sie nicht der Jurisdiktion Roms untersteht. Die evangelischen Kirchen verstehen katholisch im Sinne einer abstrakten, allgemeinen und universellen Kirche. Im Apostolischen Glaubensbekenntnis bekennen evangelisch-reformierte Christen beispielsweise : „… die heilige, allgemeine christliche Kirche“.

Apostolizität

  1. Die Römisch-katholische Kirche und die Orthodoxen Kirchen sowie einige Anglikanische Kirchen interpretieren das Adjektiv „apostolisch“ nicht nur vom Ursprung der Kirche her, als von den Aposteln und deren Lehre aufbauend. Sie haben vielmehr auch kirchliche Struktur und Tradition basierend auf der Apostolischen Sukzession im Blick, die Kirche im Vollsinn nur dort zulässt, wo durch bischöfliche Weihe eine ununterbrochene Kontinuität vorhanden ist. Folglich sind Kirchen, denen dieses Merkmal fehlt nach römisch-katholischer Lehre nur „kirchliche Gemeinschaften“ und nicht „Kirche“.
  2. Eine andere Interpretation zielt auf die charismatische Gabe des Aposteldienstes ab. Dieser Dienst bzw. dieses Amt gibt es in zahlreichen christlichen Gruppen der Pfingstbewegung und der Kirchen, die aus den katholisch-apostolischen Gemeinden entstanden sind. Manche dieser Gruppen sprechen von Kirche im Vollsinn nur, wenn auch apostolischer Dienst vorhanden ist.
  3. Weiterhin verstehen die meisten Evangelischen und Anglikaner unter „apostolischer Kirche“ keine institutionelle Kirche, sondern die Gemeinschaft der Christen, die der Lehre der Apostel nach Mt 28,20 LUT folgt.

Quelle

  • Artikel in der deutschen Wikipedia