Konkupiszenz

Aus APWiki
Wechseln zu:Navigation, Suche

Konkupiszenz (von lateinisch concupiscentia: heftiges Verlangen, Begierde) ist ein theologischer Fachbegriff und bezeichnet die Neigung oder innere Tendenz des Menschen zum Bösen oder zur Sünde. Eng verbunden mit der Frage der Rechtfertigung wurde die Deutung der Konkupiszenz schon von den Kirchenvätern und in der Scholastik, seit Beginn der Reformation dann zwischen römisch-katholischen und protestantischen Theologen, aber auch zwischen den innerkonfessionellen Schulen kontrovers diskutiert. Die Lehre von der Konkupiszens steht in engem Zusammenhang mit der Lehre von der Erbsünde.

Biblische Grundlage

Das Urbild des Zusammenhangs von Sünde und Begehren ist für das theologische Denken aller Zeiten der Sündenfall mit den ihm vorausgehenden Worten der Schlange (Gen 3,1-6).

Zum Zentralbegriff wird Konkupiszenz im Denken des Apostels Paulus. Bereits in seinen frühen Briefen, ausführlich dann in seinem theologischen Vermächtnis, dem Römerbrief, reflektiert er über das Verhältnis zwischen dem Gesetz – für ihn der Inbegriff der bedingungslosen göttlichen Forderung nach selbstloser Gottes- und Nächstenliebe – und der menschlichen Freiheit. „Ich hätte ja von der Begierde“ (gr. epithymía, lat. concupiscentia) „nichts gewusst, wenn nicht das Gesetz gesagt hätte: ‚Du sollst nicht begehren‘. Die Sünde erhielt durch das Gebot den Anstoß und bewirkte in mir alle Begierde, denn ohne das Gesetz war die Sünde tot“ (Röm 7,7f).

Unter den Begriff der Konkupiszenz fallen für Paulus nicht nur sexuelle und orale Wünsche (Unzucht und Völlerei), sondern auch und vor allem die Selbstbezogenheit des Geistes (Sich-Rühmen). Die Lösung des Konflikts kommt von außen auf den Menschen zu in Gestalt der voraussetzungslosen Liebe und Selbsthingabe Christi (Röm 7 und 8).

Neuapostolische Kirche

Auch die neuapostolische Lehre stimmt der Lehre von der Konkupiszens zu: Die Geneigtheit zur Sünde (Konkupiszenz) bleibt auch nach der Taufe erhalten [1] und gehört nicht zur Erbsünde. Aus der menschlichen Geneigtheit zur Sünde entstehen die sündhaften Gedanken und Taten, die göttlicher Vergebung bedürfen. [2] Mit dem Begriff »Geneigtheit« wird die grundsätzliche Verstrickung des Menschen in Sünde verstanden (vgl. Hebräer 12,1). Von daher rühren die sündhaften Gedanken und Taten, die göttlicher Vergebung bedürfen. Die Verstrickung in Sünde wird bei den Erstlingen am Tag des Herrn endgültig beseitigt. Jesus Christus wird unsern nichtigen Leib verwandeln, »dass er gleich werde seinem verherrlichten Leibe« (Philipper 3,21) ...[3]

Die Konkupiszens gehört nach neuapostolischer Lehre nicht zu Erbsünde und wird auch nicht durch die Taufe ausgelöscht.

Einzelnachweise