Horngemeinde: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''Horngemeinde''' war eine Kirchengemeinde in den [[KAG|Katholisch-apostolischen Gemeinden]]. Maximal vier Horngemeinden konnten einen Engel (auch Engel-Hirte der [[Allgemeine Kirche|Allgemeinen Kirche]]) und damit einer Hauptgemeinde unterstellt sein.
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Eine '''Horngemeinde''' war eine Kirchengemeinde in den [[KAG|Katholisch-apostolischen Gemeinden]]. Horngemeinden stehen wie die vier Hörner des Brandopferaltares der Stiftshütte um den Altar der Hauptgemeinde in einer Stadt und bilden mit diesem nach katholisch-apostolischen Verständnis eine geistliche Einheit. Maximal vier Horngemeinden konnten einen Engel (auch Engel-Hirte der [[Allgemeine Kirche|Allgemeinen Kirche]]) und damit einer Hauptgemeinde unterstellt sein. Der Vorsteher der Horngemeinde wird "Engel des Horns" genannt und steht in ähnlichem Verhältnis zum Engel der Auptgemeinde.
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In einer Horngemeinde konnte ein [[Beauftragter Engel]] oder sogar ein [[Nächstbeauftragter Engel]] als [[Vorsteher]] dienen. Dieser und alle weiteren Diener unterstanden jedoch dem Engel-Hirten aus der Hauptgemeinde. Eine Horngemeinde musste jedoch nicht zwingend kleiner sein als die Hauptgemeinde.
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Die Gemeinde Berlin-Nord war die erste Horngemeinde innerhalb der Katholisch-apostolischen Gemeinden. Die Sieben Gemeinden in London waren je für sich eine Metropolitangemeinde und unterstanden nicht der Hauptgemeinde. Eine Horngemeinde darf nicht mit einer [[Filiale]] verwechselt werden.
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Horngemeinden in Deutschland
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*[[Berlin-Nord]]
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*[[Berlin - Ost]]
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*[[Berlin-West]]
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*[[Berlin-Wedding]]
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*[[Hamburg-Altona]]
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*[[Hamburg-Barmbeck]]
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*[[Hamburg-Eimsbüttel]]
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*[[Hamburg-Harburg]]
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*[[Stettin-Bredow]]
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*[[Stettin-Nord]]
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*[[Stettin-Süd]]
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*[[Barmen-Rittershausen]]
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*[[Barmen-Elberfeld]]
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*[[Dresden-Neustadt]]
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*[[Dresden-Johannstadt]]
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*[[Hannover-Linden]]
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*[[Hannover-Nord]]
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*[[Breslau-Süd]]
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*[[Bromberg]]
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*[[Chemnitz-Nord]]
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*[[Frankfurt a.M-Ost]]
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*[[Königsberg-Süd]]
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*[[Leipzig-Ost]]
  
In einer Horngemeinde konnte ein [[Beauftragter Engel]] oder sogar ein [[Nächstbeauftragter Engel]] als [[Vorsteher]] dienen. Dieser und alle weiteren Diener unterstanden jedoch dem Engel-Hirten aus der Hauptgemeinde. Eine Horngemeinde musste jedoch nicht zwingend kleiner sein als die Hauptgemeinde.
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Weltweit gab es sonst nur noch 8 Gemeinden mit Horngemeinden:
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*[[Wien]]
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*[[Riga]]
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*[[Libau]]
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*[[Kopenhagen]]
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*[[Aarhus]]
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*[[Glasgow]]
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*[[New York]]
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*[[Chicago]]
  
Eine Horngemeinde darf nicht mit einer [[Filiale]] verwechselt werden.
 
  
 
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Version vom 27. August 2012, 19:02 Uhr

Eine Horngemeinde war eine Kirchengemeinde in den Katholisch-apostolischen Gemeinden. Horngemeinden stehen wie die vier Hörner des Brandopferaltares der Stiftshütte um den Altar der Hauptgemeinde in einer Stadt und bilden mit diesem nach katholisch-apostolischen Verständnis eine geistliche Einheit. Maximal vier Horngemeinden konnten einen Engel (auch Engel-Hirte der Allgemeinen Kirche) und damit einer Hauptgemeinde unterstellt sein. Der Vorsteher der Horngemeinde wird "Engel des Horns" genannt und steht in ähnlichem Verhältnis zum Engel der Auptgemeinde. In einer Horngemeinde konnte ein Beauftragter Engel oder sogar ein Nächstbeauftragter Engel als Vorsteher dienen. Dieser und alle weiteren Diener unterstanden jedoch dem Engel-Hirten aus der Hauptgemeinde. Eine Horngemeinde musste jedoch nicht zwingend kleiner sein als die Hauptgemeinde.

Die Gemeinde Berlin-Nord war die erste Horngemeinde innerhalb der Katholisch-apostolischen Gemeinden. Die Sieben Gemeinden in London waren je für sich eine Metropolitangemeinde und unterstanden nicht der Hauptgemeinde. Eine Horngemeinde darf nicht mit einer Filiale verwechselt werden.

Horngemeinden in Deutschland

Weltweit gab es sonst nur noch 8 Gemeinden mit Horngemeinden: