Hauspriester

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Als Hauspriester wird ein Amtsträger im priesterlichen Amt genannt, welcher innerhalb einer Gemeinde einen Geschwisterkreis seelsorgerisch betreut. Für diese Familien ist der Priester ihr zugewiesener Hauspriester. Er besucht die Anvertrauten auch zuhause, wo allgemeine oder spezielle Glaubensfragen, aber auch alltägliche natürliche Sorgen und Anliegen im Familienkreis oder unter vier Augen besprochen werden können.

Oftmals wurde in der Vergangenheit auch der Ehemann bzw. Familienvater als "Hauspriester" bezeichnet, da er seine Familie im priesterlichen Sinn zum Gebet und Andacht anleiten sollte, sowie (im eingeschränkten Sinn) auch seelsorgerisch betreuen sollte. Eine solche Erwähnung des "Hauspriesters" fand (regional) oftmals bei Trauungen statt.