Gotteskindschaft

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Nach der Lehre der Bibel versteht man unter Gotteskindschaft ein Angenommensein bei Gott. Dies ist kein bloßer Titel. Ein Gotteskind sein bedeutet, Gott lebensverbunden und artverbunden zu sein. Im Römer- und Galaterbrief spricht der Apostel Paulus öfter von "Söhnen" oder "Kindern" Gottes. Sohnschaft ist gleichbedeutend mit Kindschaft. Damit ist ein besonderes Näheverhältnis zu Gott gemeint. Durch die "Einsetzung in die Sohnschaft" wird der Mensch in seinem Wesen göttlich erneuert, er wird wieder zum urspünglichen (Eben-)Bild Gottes der Schöpfung. Gotteskinder haben ihre Lebensantriebe aus dem Geist Gottes (Röm 8, 14: Denn wen der Geist Gottes treibt, die sind Gottes Kinder). Galater 4,4-7 wird noch deutlicher: "4 Als aber die Zeit erfüllt war, sandte Gott seinen Sohn, geboren von einer Frau und unter das Gesetz getan, 5 damit er die, die unter dem Gesetz waren, erlöste, damit wir die Kindschaft empfingen. 6 Weil ihr nun Kinder seid, hat Gott den Geist seines Sohnes gesandt in unsre Herzen, der da ruft: Abba, lieber Vater! 7 So bist du nun nicht mehr Knecht, sondern Kind; wenn aber Kind, dann auch Erbe durch Gott".

In den Seligpreisungen der Bergpredigt sagt Jesus selbst: Selig sind die Friedfertigen; denn sie werden Gottes Kinder heißen. (Matt 5, 9)

Nach allgemein christlicher Lehre und auch Lehre der Vereinigung Apostolischer Gemeinden hängen Glaube an Christus und Gotteskindschaft unmittelbar zusammen. Spätestens mit der Taufe wird ein Mensch zum Christen und Gotteskind. Die christliche Taufe hat ihr Vorbild in der Taufe Jesu durch Johannes den Täufer und Jesu Taufbefehl vor seiner Himmelfahrt. Ohne Glauben kann eine Taufe nicht gefeiert werden. Glauben und Taufen gehören zusammen. Die Taufe ist eine Taufe mit Wasser und Geist, ihr gläubiges Ergreifen führt zur Eingliederung in den Leib Christi und zum Empfang der Gotteskindschaft.

Eine Sonderlehre der Neuapostolischen Kirche besteht darin, dass diese die Taufe in eine Wasser- und eine Geisttaufe unterteilt. Die Wassertaufe ist nicht vollständig und wird erst durch die Geisttaufe, unter der die NAK die Versiegelung versteht, vollständig. Folglich wird nach neuapostolischer Lehre, die 2006 in Uster präzisiert wurde, mit der Wassertaufe zwar eine Mitgliedschaft in der christlichen Kirche erworben, man wird also Christ; erst durch die Versiegelung erwirbt man jedoch die Gotteskindschaft. Eine Taufanerkennung der Taufe anderer christlicher Kirchen durch die NAK entspricht daher zwar einer Anerkennung anderer Christen als Christen, nicht jedoch einer Anerkennung dieser als Gotteskinder. Damit steht die Lehre der NAK derjenigen anderer Kirchen und Gemeinschaften der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen entgegen.

In der Abhandlung über das Sakrament der Taufe schreibt der katholisch-apostolische Apostel Thomas Carlyle: Das Sakrament der Taufe mit Wasser, durch einen von Gott Bestimmten, vollzogen im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes, macht uns zu Gliedern Christi. Es können auch andere an ihn glauben, aber allein die Getauften sind seine Glieder." Martin Luther sah dies allerdings anders: "Es kann auch einer glauben, wenn er gleich nicht getauft ist; denn die Taufe ist nicht mehr als ein äußerliches Zeichen, ... , ist er dennoch nicht verdammt, wenn er nur dem Evangelium glaubt."

In den neuapostolischen Bekenntnissen von 1908 und 1916 wurde die (Wasser-)Taufe ebenfalls als Kaufzeichen des Lammes und als Bad der Wiedergeburt bezeichnet, mit dem der Mensch als Glied dem Leib Christi einverleibt wird. Nach dem 4-Artikel-Bekenntnis des Reformiert-apostolischen Gemeindebundes von 1921, das von 1921 bis 1958 galt, war die Wassertaufe das komplette "Bad der Wiedergeburt", welches die Gotteskindschaft und folgerichtig die Gemeindemitgliedschaft bewirkte. Erst mit dem Bekenntnis von 1951 wurde in der NAK nachvollzogen, was wohl seit längerem Glaubenspraxis war. Die Taufe wurde unter Johann Gottfried Bischoff nur noch zu einem "Bestandteil der Wiedergeburt", man wurde nicht mehr "Glied am Leibe Christi", sondern erhielt lediglich noch die "Anwartschaft zur Empfangnahme des Heiligen Geistes". Gleichzeitig wurde mit dem 1951er Bekenntnis eine Aufteilung der Taufe in Wasser- und Geisttaufe vorgenommen, die es vorher nicht gab. Mit den Korrekturen von 2006 hat die NAK diese Tatsache nicht geändert.

Quellen

  • Luther, Ralf: Neutestamentliches Wörterbuch, 2. Auflage 2003, Metzingen
  • kleine Konkordanz zur Lutherbibel 1984, Konstanz 1986
  • Vereinigung Apostolischer Gemeinden: Sakramente in apostolischen Gemeinden, Düsseldorf 2005
  • Wissen, Volker: Theologische Entwicklungen der VAG von 1956 bis heute, Remscheid 2007