Gemeindegremium

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Ein Gemeindegremium übernimmt Aufgaben und Verantwortung eines Vorstehers in einer Kirchengemeinde. Es besteht aus Mitgliedern der Kirchengemeinde.

Neuapostolische Kirche

Die Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen gab im Januar 2011 Richtlinien zur Erstellung von Gemeindegremien heraus. Zuvor lief seit 2009 ein Pilotprojekt in der Neuapostolischen Kirche in Hagen-Wehringhausen.

Das Konzept aus Wehringhausen wurde als Beispiel bei der Veranstaltung Kirche im Dialog im September 2010 in Herne vorgestellt. Anschließend entwarfen die Teilnehmer dort eine Rahmenrichtlinie, die der Kirchenleitung als Vorschlag vorgestellt wurde.

Am Vorstehertag 2010 und beim Gottesdienst zum Jahresauftakt für die Gemeindevorsteher sprach Bezirksapostel Armin Brinkmann das Thema Gemeindegremium an und ermunterte die Gemeindeleiter, diese Möglichkeit je nach den Gegebenheiten vor Ort zu nutzen.[1]

Richtlinien der NAK-NRW

Die folgenden Rahmenrichtlinien zur Einrichtung von Gemeindegremien gab die Neuapostolische Kirche NRW am 14. Januar 2011 bekannt.

1. Allgemeines

  • 1.1 In den Gemeinden kann zur Unterstützung des Gemeindevorstehers und zur Förderung der Kommunikation der Gemeindemitglieder mit der Gemeindeleitung ein Gemeindegremium eingesetzt werden.
  • 1.2 Über die Einrichtung eines Gemeindegremiums informiert der Gemeindevorsteher die Bezirksleitung sowie den Apostel und Bischof.
  • 1.3 Die Größe des Gemeindegremiums richtet sich am Bedarf und soll neun Mitglieder nicht überschreiten. Die Zusammensetzung soll die Gemeinde in ihrer Altersstruktur repräsentieren, der Anteil der Amtsträger soll gering sein.
  • 1.4 Das Gemeindegremium gewährleistet eine offene Kommunikation mit den Gemeindemitgliedern und stellt die Transparenz der Planungen sicher.

2. Aufgaben

  • 2.1 Das Gemeindegremium berät und unterstützt den Gemeindevorsteher bei der organisatorischen und administrativen Gemeindeleitung. Entscheidungen sollen einvernehmlich getroffen werden.
  • 2.2 Das Gemeindegremium kann insbesondere folgende Aufgaben der Gemeindeleitung übernehmen:
  • 2.2.1 Planung, Organisation und Durchführung von Gemeindeveranstaltungen außerhalb der Gottesdienste
  • 2.2.2 Öffentlichkeitsarbeit unter Berücksichtigung der Landesrichtlinien und Standards
  • 2.2.3 Beratung bei der Organisation von Lehrangeboten
  • 2.2.4 Kontaktpflege zu distanzierten Gemeindemitgliedern
  • 2.2.5 Unterstützung bei der Krankenbetreuung
  • 2.2.6 Werterhaltung und Pflege des Kirchengebäudes und -grundstücks.

3. Zusammenarbeit

  • 3.1 Das Gemeindegremium gibt sich im Einvernehmen mit dem Gemeindevorsteher eine Geschäftsordnung. Alle Mitglieder sind gleichberechtigt.
  • 3.2 Gemeindegremium und Gemeindevorsteher arbeiten vertrauensvoll zusammen.
  • 3.3 Die seelsorgerische Betreuung der Gemeindemitglieder liegt in der Verantwortung der Amtsträger.
  • 3.4 Die Durchführung von Sammlungen in der Gemeinde zur Finanzierung von Projekten bedarf der Zustimmung der Bezirksleitung.

Weblinks