Gebietskirche: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 28. November 2020, 18:37 Uhr

Gebietskirchen sind Gebietskörperschaften der Neuapostolischen Kirche. Sie haben ihre eigene Verfassung und sind eine eigene juristische Person, in der Regel in Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.). Eine neuapostolische Gebietskirche untersteht einem Bezirksapostel, dem Gebietskirchenpräsidenten und ist in der Regel untergegliedert in Arbeitsbereiche von Aposteln und Bischöfen, welche wiederum untergliedert sind in Bezirke, denen ein Bezirksältester vorsteht.

Eine Gebietskirche regelt normalerweise alle ihren administrativen und pastoralen Angelegenheiten selbständig.

Historische Entwicklung /Termini

Schon in den katholisch-apostolischen Gemeinden wurde jedem der zwölf Apostel ein lokaler Tätigkeitsbereich zugeordnet. Dieser wurde in Anlehnung an die "Zwölf Stämme Israels" als "Stamm" bezeichnet.

Auch in der frühen neuapostolischen Bewegung wurde dieser Terminus übernommen. So wurden einzelne lokale Tätigkeitsgebiete mit Namen eines biblischen Stammes benannt. Dieser Terminus wandelte sich bald in "Apostolat".

Etwa um die Jahrhundertwende zum 20. Jahrhundert wurde dieser Begriff durch den Ausdruck "Apostelbezirk" verdrängt. Die sogenannten "Apostelbezirke" wurden nach dem Wohnort des Apostels, bzw. dem Sitz der kirchlichen Verwaltung benannt (vergleichbar mit der Benennung einer römisch-katholischen Diözese). In den 1980er Jahren setzte sich durch, dass der "Apostelbezik" nicht mehr den Namen einer Stadt, sondern den eines Landes bzw. Bundeslandes trägt (vergleichbar mit der Benennung der evangelischen Landeskirchen). Seit etwa Mitte der 1990er Jahre ist der Terminus Gebietskirche geläufig.

Historische Entwicklung /Entstehung und Verschmelzung

Die neuapostolischen Gebietskirchen haben sich im Laufe ihrer Entwicklung oftmals statisch verändert. Gerade in Europa ist die Zahl der Gebietskirchen gesunken. Etliche Gebietskirchen sind mit einander verschmolzen worden und existieren somit nicht mehr. So gab es die ehemals selbständigen Gebietskirchen Baden, Bayern und Württemberg. Sie sind heute ein Teil der Gebietskirche Süddeutschland. Bremen und Mecklenburg-Vorpommern zählten bis Mitte 2016 zur Gebietskirche Norddeutschland, Sachsen-Anhalt und Sachsen-Thüringen zur Gebietskirche Mitteldeutschland. Mitte 2016 wurde infolge der Ruhesetzung des Bezirksapostel Wilfried Klinglers aus den zuletzt genannten Bereichen die Gebietskirche Nord- und Ostdeutschland geschaffen. Die ehemals selbständigen Gebietskirchen Hessen, und Rheinland-Pfalz wurden 2001 juristisch zur Gebietskirche Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland zusammengefasst. Mit dem Jahreswechsel 2017 / 2018 fusionierte dieser Bereich mit der Gebietskirche Nordrhein-Westfalen zur neuen Gebietskirche Westdeutschland.

Auf der anderen Seite wird der Entwicklung der Neuapostolischen Kirche dadurch Rechnung getragen, dass neue Gebietskirchen geschaffen werden. So entstanden zwei voneinander selbständige Gebietskirchen in Nordamerika (Kanada und USA) und in Brasilien (aus der Gebietskirche Argentinien herausgelöst), sowie die Gebietskirchen Südostafrika und Südostasien. Angestrebt wird die Schaffung einer Gebietskirche Osteuropa, die vor allem die neuapostolischen Gemeinden in der ehemaligen GUS umfassen soll.

Liste der neuapostolischen Gebietskirchen

siehe auch Neuapostolische Kirchen Deutschlands

Europa

Afrika

Asien

Westpazifik

Amerika

siehe auch