Freie apostolische Gemeinden e.V.: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Zuge der Vereinigung der Strukturen beider AJC-Organisationen beschloss die Apostelkonferenz des AJC (29.6.2016 bis 2.7.2016) die Auflösung des Kirchenamtes Berlin 2 und die Eingliederung der Gemeinden in das Kirchenamt Berlin 1 (Apostel Hille) zum 1.10.2016. Die Leitung des Kirchenamtes Berlin 2 bestritt die Legitimität der Entscheidung.  
 
Im Zuge der Vereinigung der Strukturen beider AJC-Organisationen beschloss die Apostelkonferenz des AJC (29.6.2016 bis 2.7.2016) die Auflösung des Kirchenamtes Berlin 2 und die Eingliederung der Gemeinden in das Kirchenamt Berlin 1 (Apostel Hille) zum 1.10.2016. Die Leitung des Kirchenamtes Berlin 2 bestritt die Legitimität der Entscheidung.  
  
Am 8.12.2016 schrieb der Leiter der Apostelkonferenz (Apostel Hans-Dieter Jabs) an Bischof Frank Schmidt vom Kirchenamt Berlin 2 u.a. das Folgende:
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Am 8.12.2016 schrieb der Leiter der Apostelkonferenz (Apostel Hans-Dieter Jabs) an Bischof Frank Schmidt vom Kirchenamt Berlin 2 u.a. das Folgende:<ref>Der Viel-Falter März 2017, S. 5.</ref>
  
 
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Sich gegen die Beschlüsse der Apostelkonferenz zu stellen und eigene, für das Kirchenamt relevante, Verantwortungen zu verkünden [sic], die an dem Willen der Apostelkonferenz vorbeigehen, bedeutet, eigene Wege zu gehen. Für diese eigenen Wege kann die Apostelkonferenz keine Verantwortung tragen. Das schließt eine Vertretung von Leitung und Organisation der im Schreiben genannten Gemeinden und Personen im Rahmen der Verwaltung innerhalb der Körperschaft des öffentlichen Rechts ein.
 
Sich gegen die Beschlüsse der Apostelkonferenz zu stellen und eigene, für das Kirchenamt relevante, Verantwortungen zu verkünden [sic], die an dem Willen der Apostelkonferenz vorbeigehen, bedeutet, eigene Wege zu gehen. Für diese eigenen Wege kann die Apostelkonferenz keine Verantwortung tragen. Das schließt eine Vertretung von Leitung und Organisation der im Schreiben genannten Gemeinden und Personen im Rahmen der Verwaltung innerhalb der Körperschaft des öffentlichen Rechts ein.
  
Wir biten deshalb, alle gemeindlichen und persönlichen Angelegenheiten eigenständig zu regeln. Dazu zählen Glaubensfragen und Seelsorge ebenso wie finanzielle Angelegenheiten und Verträge gegenüber Dritten. Wir stehen selbstverständlich für einvernehmliche Lösungen der anstehenden Fragen zur Verfügung.
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Wir bitten deshalb, alle gemeindlichen und persönlichen Angelegenheiten eigenständig zu regeln. Dazu zählen Glaubensfragen und Seelsorge ebenso wie finanzielle Angelegenheiten und Verträge gegenüber Dritten. Wir stehen selbstverständlich für einvernehmliche Lösungen der anstehenden Fragen zur Verfügung.
 
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Anfang 2017 hatte der Verein Freie apostolische Gemeinden e.V. 43 Mitglieder, dazu kamen weitere 80 Geschwister in den drei Gemeinden.
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Anfang 2017 hatte der Verein Freie apostolische Gemeinden e.V. 43 Mitglieder, dazu kamen weitere 80 Geschwister in den drei Gemeinden.<ref>Der Viel-Falter Juni 2017, S. 4.</ref>
  
 
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* Märkisches Viertel, Wilhelmsruher Damm 90-94, 13439 Berlin
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Die Gemeinschaft gibt eine Zeitschrift "Der Viel-Falter" heraus, die quartalsweise erscheint.
 
Die Gemeinschaft gibt eine Zeitschrift "Der Viel-Falter" heraus, die quartalsweise erscheint.
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Version vom 7. November 2018, 11:46 Uhr

Die Gemeinschaft Freie apostolische Gemeinden e.V. ist eine lokale Abtrennung des Apostelamt Jesu Christi im Raum Spandau/Berlin und entstand im Jahr 2017.

Geschichte

Die Gemeinschaft entstand aufgrund von Unstimmigkeiten bei der Vereinigung des Vereins Apostelamt Jesu Christi e.V. (früher AJC in Westdeutschland) mit der gleichnamigen Körperschaft des öffentlichen Rechts (früher AJC v.a. in Ostdeutschland).

Im Zuge der Vereinigung der Strukturen beider AJC-Organisationen beschloss die Apostelkonferenz des AJC (29.6.2016 bis 2.7.2016) die Auflösung des Kirchenamtes Berlin 2 und die Eingliederung der Gemeinden in das Kirchenamt Berlin 1 (Apostel Hille) zum 1.10.2016. Die Leitung des Kirchenamtes Berlin 2 bestritt die Legitimität der Entscheidung.

Am 8.12.2016 schrieb der Leiter der Apostelkonferenz (Apostel Hans-Dieter Jabs) an Bischof Frank Schmidt vom Kirchenamt Berlin 2 u.a. das Folgende:[1]

Sich gegen die Beschlüsse der Apostelkonferenz zu stellen und eigene, für das Kirchenamt relevante, Verantwortungen zu verkünden [sic], die an dem Willen der Apostelkonferenz vorbeigehen, bedeutet, eigene Wege zu gehen. Für diese eigenen Wege kann die Apostelkonferenz keine Verantwortung tragen. Das schließt eine Vertretung von Leitung und Organisation der im Schreiben genannten Gemeinden und Personen im Rahmen der Verwaltung innerhalb der Körperschaft des öffentlichen Rechts ein.

Wir bitten deshalb, alle gemeindlichen und persönlichen Angelegenheiten eigenständig zu regeln. Dazu zählen Glaubensfragen und Seelsorge ebenso wie finanzielle Angelegenheiten und Verträge gegenüber Dritten. Wir stehen selbstverständlich für einvernehmliche Lösungen der anstehenden Fragen zur Verfügung.

In der Folge trennten sich drei von sechs Gemeinden des ehemaligen Kirchenamts Berlin 2 unter Bischof Schmidt und weiteren sechs Amtsträgern vom Apostelamt Jesu Christi und bildeten am 12. Februar 2017 den Trägerverein Freie apostolische Gemeinden e.V. Die Vereinseintragung beim Amtsgericht Potsdam erfolgte am 15. Juni 2017 unter der Registernummer VR 8808 P. Bald darauf traten die Gemeinden u.a. bei ökumenischen Aktivitäten unter ihrem neuen Namen in der Region in Erscheinung.

Gemeinden

Anfang 2017 hatte der Verein Freie apostolische Gemeinden e.V. 43 Mitglieder, dazu kamen weitere 80 Geschwister in den drei Gemeinden.[2]

  • Märkisches Viertel, Wilhelmsruher Damm 90-94, 13439 Berlin
  • Schwanter Weg
  • Wilhelmstadt, Neuendorfer Str. 101, 2. Hof, 13585 Berlin

Medien

Die Gemeinschaft gibt eine Zeitschrift "Der Viel-Falter" heraus, die quartalsweise erscheint.

Einzelnachweise

  1. Der Viel-Falter März 2017, S. 5.
  2. Der Viel-Falter Juni 2017, S. 4.