Entwidmung

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Die Entwidmung / Profanierung (profanus, lat. ungeheiligt) von Kirchengebäuden wird praktiziert, wenn ein als Gotteshaus geweihter Raum (Kirche) diese Funktion verliert. Es ist somit das Gegenstück zur Kirchenweihe.


Für eine Kirchenschließung gibt es verschiedene Gründe. Neben wirtschaftlichen Aspekten werden auch der Rückgang der Besucherzahlen im Gottesdienst oder der demographische Wandel aufgezählt. Eine Zusammenführung von Kirchengemeinden hat meistens eine Belebung des Gemeindelebens zur Folge. Die Entwidmung eines geweihten Gotteshauses erfolgt in aller Regel im Rahmen eines letzten Gottesdienstes.

Apostolische Glaubensgemeinschaften

Katholisch-apostolische Gemeinde

Neuapostolische Kirche

Die Kirchenleitung einer Gebietskirche entscheidet, welche Kirche geschlossen wird. Bisher scheint es keine einheitliche Praxis für eine Entwidmung zu geben. Die Bandbreite ist groß. Man spricht oft von einem Abschluss-Gottesdienst. Häufig wird die Entwidmung in das Schlussgebet gekleidet. Es gibt aber auch andere Beispiele, wo nach dem Gottesdienst die Profanierung erfolgt, indem von den Brüdern die Bibel und die Abendmahlsgefäße feierlich aus der Kirche getragen werden [1]. Durchführende sind Bezirksvorsteher oder auch öfter der Apostel[2].

Apostolische Gemeinschaft

Literatur

  • //Wer kennt Richtlinien?//

Weblinks