Dirigent: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Dirigent''' bzw. die '''Dirigentin''' ist in einer Kirchengemeinde für die musikalische Arbeit, die der [[Chor]] leistet,  verantwortlich. Neben dem Finden der passenden Lieder zur Gestaltung des Gottesdienstes, dirigiert er/sie den Chor und leitet die Übungsstunden.
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Der '''Dirigent''' bzw. die '''Dirigentin''' ist in einer Kirchengemeinde für die musikalische Arbeit, die der [[Chor]] leistet,  verantwortlich. Neben dem Finden der passenden Lieder zur Gestaltung des [[Gottesdienst]]es, dirigiert er/sie den Chor und leitet die Übungsstunden.
  
In der Neuapostolischen Kirche erfolgt die Beauftragung des Dirigenten. Es ist kein geistliches Amt. Doch obliegt dem/der Dirigenten/in auf grund der Präsenz in allen Gottesdiensten eine hohe seelsorgerische Verantwortung.   
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== Neuapostolische Kirche ==
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In der Neuapostolischen Kirche erfolgt die [[Beauftragung]] des Dirigenten durch den [[Bezirksvorsteher]]. Als Dirigent ist er Funktionsträger und muss nicht zwingend in ein Amt der Kirche ordiniert worden sein. Doch obliegt dem/der Dirigenten/in auf Grund der Präsenz in allen Gottesdiensten eine hohe seelsorgerische Verantwortung.   
  
In der [[KAG|Katholisch-apostolischen Gemeinde]] zählte der Dirigent zu den Sängern und Organisten und war damit ein [[Nicht ordinierte Diener der Gemeinde|nicht ordinierter Diener]] der [[Gemeinde]]. Eine Einsetzung als Dirigent konnte durch eine Segnung vor der Gemeinde erfolgen.
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== katholisch-apostolische Gemeinden ==
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In der [[KAG|Katholisch-apostolischen Gemeinde]] zählte der Dirigent zu den [[Sänger]]n und [[Organist]]en und war damit ein [[Nicht ordinierte Diener der Gemeinde|nicht ordinierter Diener]] der [[Gemeinde]]. Eine Einsetzung als Dirigent konnte durch eine Segnung vor der Gemeinde erfolgen.
  
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[[Kategorie:Beauftragung]]
 
[[Kategorie:Amt]]
 
[[Kategorie:Amt]]

Aktuelle Version vom 25. Mai 2013, 23:17 Uhr

Der Dirigent bzw. die Dirigentin ist in einer Kirchengemeinde für die musikalische Arbeit, die der Chor leistet, verantwortlich. Neben dem Finden der passenden Lieder zur Gestaltung des Gottesdienstes, dirigiert er/sie den Chor und leitet die Übungsstunden.

Neuapostolische Kirche

In der Neuapostolischen Kirche erfolgt die Beauftragung des Dirigenten durch den Bezirksvorsteher. Als Dirigent ist er Funktionsträger und muss nicht zwingend in ein Amt der Kirche ordiniert worden sein. Doch obliegt dem/der Dirigenten/in auf Grund der Präsenz in allen Gottesdiensten eine hohe seelsorgerische Verantwortung.

katholisch-apostolische Gemeinden

In der Katholisch-apostolischen Gemeinde zählte der Dirigent zu den Sängern und Organisten und war damit ein nicht ordinierter Diener der Gemeinde. Eine Einsetzung als Dirigent konnte durch eine Segnung vor der Gemeinde erfolgen.